ich habe folgende Frage:
Wenn ich in einem Semester weniger als 50% der EAs abgegeben habe und somit logischerweise auch nicht 50% bestanden habe, wie läuft das dann mit der Klausur? Ich kann sie ja in dem Semester nicht mitschreiben. Muss ich dann für das nächste Semester das Modul nochmal belegen und bekomme alle Unterlagen neu? Oder wie komme ich an meine Klausurzulassung?
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Benedikt
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View profileAndre!
Falls du die Klausurzulassung nicht erreicht hast, musst du das Modul wiederholen. empfehlenswert ist die Wiederholung im darauffolgenden Semester, solange der Stoff noch frisch im Gedächnis ist.
Bei der Kurswiederholung erhälst du keine Skripte, die hast du ja schon vorliegen, nur die aktuellen Übungsunterlagen (EAs). EAs kann man übrigens auch über mehrere Semester sammeln. Dabei darfst du aber nicht dieselben EAs einschicken, also bspw. EA 1 aus dem SS 06 und nochmal EA 1 aus dem WS 06/07 usw. das zählt nicht. Es müssen immer andere sein.;)
AndreT
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View profileAh, ok. Also kann ich mir die bestande EA (danach verließ mich leider die Zeit mich weiter darum zu kümmern) auch weiterhin anrechnen lassen? Das ist praktisch. Wie sieht es kostenmäßig aus? Da ja keine Materialien versendet werden, sind ja Wiederholungsmodule sicher auch nicht voll berechnet, oder?
Benedikt
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View profileAls TZ und VZ kannst du jedes Modul bis zu 7x kostenlos wiederholen bzw. bis das Modul "grundlegend überarbeitet" wird (ist jetzt zum WS bei dem Wiwi-Modulen der Fall!).
Akademiestudenten müssen bei Kurswiederholungen nur die 10 Euro Betreuungsgebühren pro SWS zahlen.