hätte mal eine Frage:
In der PO steht, dass man in 2 der 10 A Module zwischen 25 und 50 % liegen darf. Jetzt ergibt sich allerdings folgendes Problem:
In den Bescheinigungen bei bestandenen Prüfungen steht explizit drauf : "....wird mit 10 ECTS-Punkten gewichtet".....bei den Mitteilungen von nicht bestandenen Klausuren steht allerdings nichts drauf !
---> Sollte die Klausurteilnahme hier also nicht mit 10 Punkten gewertet werden, dann schafft man nicht 180 gesamt Punkte, was aber notwendig wäre.....
Weiß hier vielleicht jemand rat, bzw. weiß, dass die Klausurteilnahme ausreicht für die vergabe der 10 Punkte ?
Vielen Dank vorab :o
Comments
sebikon
Contributions on this page: 2
View profileOder bekommt man die Punkte sogar erst dann, wenn man alle 3 Versuche in den Sand gehauen hat ?!?! :eek:
jan85
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View profileEin ausgleich von nicht bestanden klausuren ist im bachelor-studiengang nur bei a-modulen möglich. für ein bis zwei entsprechend ausgeglichene module gibt es dann jeweils 10 ects, ansonsten würde die ganze ausgleichsregelung keinen sinn ergeben.
JuliaG
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Das würde Sinn machen, aber steht das auch irgendwo so?
tigress
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View profileAuf meinem Zwischenzeugnis steht das so ;)
ich habe ein modul mit weniger als 50% abgeschlossen, aber auf dem zwischenzeugnis bekommt man trotzdem die 10 ects.
sonst wäre es ja auch unlogisch, man lässt einen bestehen aber später fehlen einem die ects punkte, das kann ja nicht sein..
JuliaG
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Das hatte ich schon fast vermutet. Danke für die schnelle Antwort!