Skip to content
xenforo

ein paar Definitionen

Content

...ein paar Definitionen

[U]Arbeitsvertrag[/U]

…ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den der Arbeitnehmer sich gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung und der Arbeitgeber sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ein Unterfall des Dienstvertrages.


[U]Konstitutives Formerfordernis[/U]

Beim konstitutiven Formerfordernis ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Form Wirksamkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft. Verstoß gegen das Formerfordernis hat gem. §125 BGB die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes zur Folge.


[U]Deklaratorisches Formerfordernis[/U]
[U] [/U]
Beim deklaratorischen Formerfordernis ist die Einhaltund der vorgeschriebenen Form keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertrag.
Dient der Rechtssicherheit, verhindert aber den formfreien Vertragsschluß nicht.


[U]Mittelbare Diskriminierung[/U]
[U] [/U]
…liegt vor, wenn der Arbeitgeber auf bestimmte Merkmale abstellt, die in der Regel nur von Personen eines Geschlechts erfüll werden können. Die Formulierung ist zwar geschlechtsneutral, trotzdem ist es klar, dass die mehr Angehörige des einen Geschlechts betrifft als des anderen. Dies ist erlaubt, wenn sachliche Gründe vorliegen.


[U]Unmittelbare Diskriminierung[/U]

…sind solche, die unmittelbar an das Geschlecht als Unterscheidungskriterium anknüpfen. (§611a Abs. 1 Seite 2 BGB). Dies ist erlaubt, wenn das Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die zu erfüllende Tätigkeit ist.


[U]Unverzichtbare Voraussetzung[/U]
[U] [/U]
Ein Geschlecht ist nur dann unverzichtbar, wenn ein Angehöriger des anderen Geschlechts die vertragsgemäße Leistung nicht erbringen könnte.( Z.B.:Amme)


[U]Beweislastregelung[/U]
[U] [/U]
Der Arbeitnehmer im Prozess hat Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. (§611a Abs. 1 Seite 3 BGB)


[U] [/U]
[U] [/U]

[U]Naturalrestitution[/U]

…bedeutet, dass derjenige, welcher zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wiederherzustellen hat, der bestünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (§ 249 Abs. 1 BGB)



[U]übliche Vergütung[/U]

Üblich ist eine Vergütung, die am gleichen Ort in ähnlichen Gewerben oder Berufen für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird.



ich hoffe ihr könnt diese infos gebrauchen wenn nicht dann anyway

Comments

[U]Selbständiger[/U]

…ist, der zwar möglicherweise aufgrund eines Dienstvertrages zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, aber kein Arbeitnehmer ist, denn das persönliche Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Vertragspartner fehlt.


[U] [/U]
[U]Freier Dienstvertrag[/U]
[U] [/U]
Als freie Dienstverträge werden Dienstverträge bezeichnet, die eine selbständige Tätigkeit zum Inhalt haben. Arbeitsverträge dagegen sind auf die Leistung abhängiger Arbeit gerichtet.


[U]Arbeiter[/U]

…sind Arbeitnehmer, die überwiegend eine körperliche Tätigkeit ausüben.


[U]Angestellte[/U]

Sind Arbeitnehmer, die überwiegend eine kaufmännische, höhere technische, büromäßige, überwiegend leitende oder sonstige gehobene Tätigkeiten ausüben.


[U]Beamte[/U]

…sind Personen, die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses tätig werden.


[U]Arbeitgeber[/U]

…ist derjenige, der die Dienstleistungen vom Arbeitnehmer kraft des Arbeitsvertrages fordern kann und zur Zahlung der Vergütung verpflichtet ist.
…ist derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
…ist derjenige, der Personalpolitik festlegt.
…ist derjenige, der die Arbeitsumgebung richtet.
…ist derjenige, der den Arbeitsablauf organisiert
…ist derjenige, der Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer besitzt.


[U]Arbeitnehmer[/U]

..ist, wer aufgrund einse privatrechlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur fremdbestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.Ob jemand Arbeitnehmer ist, bestimmt sich allein nach den tatsächlichen Gegebenheiten.

Aufhebunsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, mit dem ein zwischen den Parteien bestehender Vertrag mit Wirkung für die Zukunft gelöst wird.


[U]Nebentätigkeit[/U]

Nebentätigkeit ist eine entgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer neben der hauptsächlich den Lebensunterhalt sichernden hauptberuflichen Tätigkeit ausübt.


[U]Kündigung[/U]

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige WE, durch die ein Dauerschuldverhältnis nach dem Willen des Kündigenden ohne Mitwirkung des anderen Teils für die Zukunft beendet wird.

[U]aoK[/U] [U]oK[/U]
fristlos oder mit geringer unter Einhaltung der Kündigungs-
Auslauffrist frist

nur aufgrund eines wichtigen Arbeitnehmer: ohne Grund
Grundes Arbeitgeber : sozialer gerechtfertigter
Grund
§626 BGB (wenn KSchG anwend
bar ist)
§620 Abs. 2 BGB
§1 KSchG


[U]geringfügiges Beschäftigungsverhältnis[/U]

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sind eine besondere Form von Teilzeitarbeitsverhältnissen (§2 Abs. 2 TzBfG).
Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, haben die gleiche Rechte und Pflichten, wie Vollzeitbeschäftigte (§4 Abs. 1 TzBfG).

[U]Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing)[/U]

Es ist eine Vereinbarung zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der sich mehrere Arbeitnehmer die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.

[U]Teilzeitarbeit[/U]

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers kürzer ist, als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes.



[U]Annahmeverzug[/U]

Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt oder eine sonstige zur Erfüllung erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt.


[U]Arbeitnehmerähnliche Person [/U]
[U] [/U]
…sind Personen, die von ihrem Vertragspartner - vergleichbarerweise wie ein Arbeitnehmer - wirschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig sind. Sie sind aber nicht persönlich abhängig.

[U] [/U]
[U]Abfindung[/U]

Abfindungen sind Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.


[U]Betriebsrat[/U]

Betriebsrat ist die Interessenvertretung der in einem privatwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.


[U]Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz[/U]

…besagt, dass ein Arbeitgeber einen oder mehrere Arbeitnehmer innerhalb ihres Arbeitsverhältnisses bei einer kollektiven Maßnahme nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandeln darf als andere, vergleichbare Arbeitnehmer.


[U]Direktionsrecht[/U]

…ist das Recht des Arbeitgebers, Ort, Zeit und Inhalt der Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen festzulegen und dadurch die im Arbeitsvertrag einthaltenen Vorgaben durch Einzelweisungen zu konkretisieren.

[U]Grenzen[/U]

Arbeitsvertrag
Bestimmungen aus Betriebsvereinbarungen
Tarifverträge
Zwingende gesetzliche Bestimmungen
Billiges Ermessen (§106 GeWO)


[U]Freie Mitarbeiter[/U]

…sind selbständige, die aufgrund eines freien Dienstvertrages zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet sind.

[U]Arbeitsbereitschaft[/U]
[U] [/U]
…wird von einem Arbeitnehmer während seiner regelmäßigen Arbeitszeit geleistet. Der Arbeitnehmer muss dabei an seiner Arbeitsstelle anwesend sein.

[U]Abzugrenzen[/U]

Bereitschaftsdienst
Rufbereitschaft
Abrufarbeitsverhältnis


[U]Auftrag[/U]
[U] [/U]
…ist ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen (§622BGB).


[U]Leitender Angestellte[/U]
[U] [/U]
Ein leitender Angestellte nimmt Aufgaben wahr, die für den Bestand oder die Entwicklung des Betriebes oder Unternehmens von Bedeutung sind und deren Wahrnehmung besondere Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzt und bei der Erfüllung seiner Aufgaben im wesentlichen weisungsfrei tätig ist, ihm also eigenverantworliche inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten zustehen.
Die Einstellung des leitenden Angestellten muss rechtzeitig dem Betriebsrat mitgeteilt werden.
Ein leitender Angestellte ist einerseits ein Arbeitnehmer andererseits besitzt er Arbeitgeberfunktionen.

[U]Folgen[/U]
[U] [/U]
Kündigungsschutz ist schwächer §14 Abs. 2 KSchG
Sie sind vom Geltungsbereich des BetrVG ausgenommen (fast ganz) §5Abs.3 BetrVG
Ihrer Interessen werden nicht vom Betriebsrat vertreten sondern vom Sprecherausschuss §1 Abs. 1 SprAUG
Arbeitszeitgesetz trifft auf sie nicht zu §18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG
[U]Vertragsfreiheit[/U]
[U] [/U]
Die Vertragsfreiheit umfasst die freie Entscheidung darüber, ob und mit wem ein Vertrag geschlossen werden soll.


[U]Arbeitsentgelt[/U]
[U] [/U]
Jeder als Gegenleistung für die Arbeitsleistung gezahlte geldwerte Vorteil


[U]Dauerschuldverhältnis[/U]
[U] [/U]
…ist ein Schuldverhältnis, das sich nicht ein einer einmaligen Erfüllungshandlung beider Vertragsparteien erschöpft, sondern eine Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten begründet.


[U]Betriebsvereinbarung[/U]

Geschlossen wird eine BV vom Betriebsrat einerseits und dem Arbeitgeber andererseits. Sie bedarf gem. §77 Abs.2 Seite 1 BetrVG der Schriftform. Geregelt ist in §77 BetrVG.


[U]Einstellung[/U]
[U] [/U]
Eine Einstellung liegt vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden.


[U]Sondervergütung/Gratifikation[/U]

…sind vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelts, die nicht mit dem regelmäßigen Arbeitsentgelt ausgezahlt werden, sondern aus bestimmten Anlässen oder zu bestimmten Terminen gewährt werden.


[U]Überstunden[/U]
[U] [/U]
Von Überstunden spricht man, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird.


[U]Heimarbeiter[/U]

Gem. §2 Abs.1 HAG sind es Personen, die an einer selbst gewählten Arbeitsstätte im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisters erwerbmäßig arbeiten, die Verwertung ihrer Arbeitsergebnisse jedoch dem Auftraggebenden überlassen. Sie sind keine Arbeitnehmer, weil sie nicht persönlich abhängig sind. ABER Sie sind arbeitnehmerähnliche Personen wg der wirtschaftlichen Abhängigkeit.


[U]Auswahlrichtlinien[/U]

Grundsätze, die allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten oder Arbeitsplätze festlegen.
>fachliche Voraussetzungen
>persönliche Voraussetzungen
>Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte

ich fange im WS 06/07 mit Arbeitsrecht an.

Vielen Dank für die Zusammenstellung der Definitionen, jetzt gibts keine Ausreden mehr, sich vorm Auswendiglernen zu drücken.

Torben