habe ein paar Fragen:
1.) Was wollt Ihr mit dem Abschluß Bildungswissenschaft Bachelor beruflich machen hinterher bzw für welche Stellen bewerbt Ihr Euch?
2.) Welche Art von Praktikum macht Ihr so während dem Studium, (eines muß man ja machen)?
3.) Wenn man teilzeit studiert, darf man, soviel ich weiß, sich bei seiner Kursbelegung zwischen 50 und 75% bewegen, ist es auch möglich, als Teilzeitstudent vor 12 Semestern fertig zu werden, also durch teils auch mehr als eine Prüfung pro Semester?
Vielen Dank für evtl. Antworten
Comments
Benedikt
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View profileHallo!
1) und 2) kann ich Dir als Laie zwar nicht beantworten, da lasse ich lieber den Biwi-Experten den Vortritt... :D
Aber zumindest das:
Seitens der Uni gibt es keine Beschränkung was die Kursbelegung betrifft. Da kannst Du soviel belegen wie Du willst. :)
Diese "50 - 75 %"-Grenze kommt von der netten 'Agentur für Arbeit'. Falls Du nämlich arbeitssuchend bist, darfst Du nur ein Teilzeitstudium absolvieren. Nicht alle, jedoch leider einige Sachbearbeiter legen dann eine Beschränkung der SWS und damit der Belegung fest. :rolleyes
KatjaII
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View profileNach meiner Information legen die ARGEN das fest:rolleyes: und habe somit ein Auge darauf, schließlich zahlst du die KE`s vom ALG II und wenn du mit deinem Geld nicht klar kommst...und dort stehst und meckerst..tja..dann fragen die sich, ob du dir diese Weiterbildung auch leisten kannst! Schließlich gibt es auch noch andere Möglichkeiten deine Quali für einen Job zu erwerben;)
Nach meinen Rechtskenntnissen verhält es sich bei der Agentur so, du darfst TZ eingeschrieben sein und soviel belegen wie du willst, du musst nur deinen Eigenbemühungen nachkommen ;) und bei einer Arbeitsaufnahme könntest du ja auch sofort wieder dein Studium einschränken.... von deswegen....
chipsfrisch
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View profileBenedikt und Katja,
danke für Eure Infos:) das ist ja beruhigend, also steht es mir dann auch als Teilzeitstudierende immer noch frei, evtl. doch in weniger als 12 Semestern mein Studium fertig zu kriegen, und kann ich das je Semester frei gestalten, wieviele Kurse ich belege und Prüfungen machen möchte..es sei denn, ich werde ALG Empfängerin, dann evtl nicht, falls die Arbeitsagentur das nicht bewilligt...wobei wiederum laut Katja selbst dann es im Grunde meine Sache ist, solange ich die Gebühren ja selbst vom Regelsatz bezahlen werde..was natürlich knapp wäre dann, logisch..da ich zur Zeit anderweitig meinen Lebensunterhalt noch beziehe als durch ALG2, hat sich meine Frage somit erstmal erledigt, vielen Dank, demnach ist es ja geschickter, sich als Teilzeitstudentin zu bewerben, da es einem somit je Semester ja offen steht, ob man eben mehr oder weniger belegen möchte.;)
Über Antworten auf die anderen Fragen bzgl Praktiumsrichtung und schließlicher Berufswahl wäre ich weiterhin sehr froh, denn mir ist es immer noch etwas unklar trotz reichlichem Durchlesen aller Infos zB im Studienportal ect.., was man denn nun genau damit beruflich macht?!:confused