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Einschreibung- muss man Module direkt angeben ?

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Einschreibung- muss man Module direkt angeben ?

Hi zusammen

ich habe schon die ganzen Seiten der Fernuni durchgeschaut, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Würde gerne zum sose 2009 anfangen mit dem Studium, als Akademiestudent ( studiere noch an einer Präsenzuni).

15.1. ist Einschreibefrist zuende.
Muss ich bei der Einschreibung die Module schon direkt angeben ?
Oder kann ich mich schon mal einschreiben und vielleicht erst bissel später angeben, welche bzw wieviele Module ich nehme ?

Ich bin mir noch nicht sicher, welches Modul ich nehmen will, beide kann ich nicht, da ich ja noch an einer Präsenzuni studiere.

Comments

Du kannst Dich ohne Belegung einschreiben und im LVU die Belegung nachholen. Es gibt eine Frist, die war im WS am 24.11., zu der man nachbelegen konnte (Achtung: Gebühren!), wann die im Sommersemester ist, weiß ich gerade nicht auswendig, aber auf Wunsch gehe ich recherchieren.

Danke für die Antwort !
Also kann ich mich erstmal einschreiben ohne Angabe der Modulbelegung.
Heißt, wenn ich nach der Einschreibung erst Module belege, muss ich immer eine Gebühr bezahlen ? Wie hoch?

etwas vom Thema weg:
doch fällt mir auf: eben mit die Bewerbungsunterlagen angeschaut.
Akademiestudent und Zweithörer.

Muss ich (wenn ich noch an einer Präsenzuni studiere) Zweithörer ankreuzen oder darf ich auch dann Akademiestudium ankreuzen ?
Weil da stand nach dem Kasten Zweithörer ( wenn man parallel an einer Präsenzuni studiert...)

Wenn du die Info bezügl. Frist Nachbelegung findest, wäre es schön, wenn du es hier schreibst, Aber ich kann auch recherchieren.

gart wrote:

Danke für die Antwort !
Also kann ich mich erstmal einschreiben ohne Angabe der Modulbelegung.
Heißt, wenn ich nach der Einschreibung erst Module belege, muss ich immer eine Gebühr bezahlen ? Wie hoch?

Nein, Du kannst Deine Module auch nach der Einschreibung nachbelegen.

Laut Uni sieht es so aus:
Für eine nach der Rückmeldefrist (nach dem 31.01. für das Sommersemester oder nach dem 31.07. für das Wintersemester) online durchgeführte Änderung der Belegung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € erhoben. Die Verwaltungsgebühr umfasst alle Kursänderungen, die an einem Tag durchgeführt werden.

Du hast also bis 31.01. Zeit und die Gebühr beläuft sich pro Änderung/Belegung innerhalb eines Tages nach dem 31.01. auf € 5,-

gart wrote:

etwas vom Thema weg:
doch fällt mir auf: eben mit die Bewerbungsunterlagen angeschaut.
Akademiestudent und Zweithörer.

Muss ich (wenn ich noch an einer Präsenzuni studiere) Zweithörer ankreuzen oder darf ich auch dann Akademiestudium ankreuzen ?
Weil da stand nach dem Kasten Zweithörer ( wenn man parallel an einer Präsenzuni studiert...)

Der Zweithörer ist ein ordentlicher Studierender, also mit allem drum und dran, jedoch als Teilzeitstudierender. Ein Akademiestudium ist ein Studium, bei dem Du Kurse belegen kannst, wie Du lustig bist, aber letztendlich keine Leistungsnachweise erwerben kannst, es sei denn Du machst es für eine Zugangsprüfung, weil Du die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen würdest.

gart wrote:

Wenn du die Info bezügl. Frist Nachbelegung findest, wäre es schön, wenn du es hier schreibst, Aber ich kann auch recherchieren. Danke.

Siehe teilweise oben leider habe ich noch nichts gefunden, wann der späteste Termin für eine Nachbelegung wäre. Empfehlenswert ist es jedoch die Belegung immer mindestens 2 Wochen vor Versandtermin zu erledigen, am besten noch vor Semesterbeginn, sodass Dir keine Zeitnachteile entstehen.

Danke für die Hilfe, habe es verstanden, Aber eine Sache ist noch nicht klar: auf den Seiten der Fernuni habe ich gelesen, dass man als Akademiestudent Module mit Klausur etc. abschließen kann und nacher, wenn man den Studentenstaus wechseln, also auf "richtiger Student" oder Ersthörer, dann wird einem dass automatisch angerechnet.

Also Zugangsprüfung brauche ich nicht, habe ja Abitur.
\

Andrea wrote:




Der Zweithörer ist ein ordentlicher Studierender, also mit allem drum und dran, jedoch als Teilzeitstudierender. Ein Akademiestudium ist ein Studium, bei dem Du Kurse belegen kannst, wie Du lustig bist, aber letztendlich keine Leistungsnachweise erwerben kannst, es sei denn Du machst es für eine Zugangsprüfung, weil Du die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen würdest.\

Ja, das gilt, wenn man die Zugangsprüfung ablegen will. Das ist ein Merkzeichen mehr.

Wenn Du nur aus Interesse etwas durchlesen magst und keine universitären Prüfungen mir Wirkung auf die Studien- und Prüfungsordnungen bearbeiten magst, wäre der Akademiestudierende das Richtige für Dich. Wenn Du jedoch Prüfungen ablegen magst und diese auch zu einem Studienabschluss führen sollen, dann lieber nicht als Akademiestudierender, wenn Du es vermeiden kannst. Denn in Psychologie müsstest Du, um zugelassen zu werden 2 Prüfungen in einem Semester schreiben und mit max. einer Wiederholungsmöglichkeit bestehen. Als ordentlicher Studierender kannst Du auch eine Prüfung oder keine Prüfung in einem Semester schreiben und hast 2 Wiederholungsmöglichkeiten.

Und zusätzlich zahlst du als Akademiestudierender mehr für das Studienmaterial. Gibt es für dich denn einen Nachteil, wenn du dich als Zweithörer einschreibst? Auf jeden Fall wäre es billiger!

LG Claudia

Danke für die Antworten.

Ich habe das wohl falsch verstanden, was ich auf der home page gelesen habe. Also ich bin nächstes Jahr mit dem Präsenzstudium fertig, will danach an der Fernuni Hagen Studium machen.

Also kann.sollte ich mich als Studiengangszweithörender einschreiben. Wollte dann nach 2 Semestern mich umschreiben als Ertsthörer. Habe gelesen, dass der Hörerwechsel ohne Probleme und Auflagen bei der Rückmeldung möglich ist ?

und nein, einen Nachteil gäbe es nicht, hatte es eben falsch verstanden.

Aber wenn ich dann als Studiengangszweithörender Prüfungen mache, werden die dann ( wenn der Status gewechsel auf Ersthörer) auch übernommen und gezählt und kann normal den abschluss machen ?

danke schon mal.

Alles korrekt ;)

Du musst Dich nach dem Beenden Deines Präsenzstudiums an der FernUni mit einem Statuswechsel rückmelden. D.h. Du wechselst dann in ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium. Den Status des Studiengangszweithörers darfst Du nicht behalten.

Ja, alles, was Du an Leistungen erbringst ist gültig und braucht auch keine Anrechnung.

Alles klar, also so verstanden gehabt. Danke für die Hilfe !

Hi

ich nochmal mit einer Frage.
Ich habe vor paar Tagen mich online beworben, habe aber bei der Sektion Kurse nichts eingetragen, da ich noch nicht sicher bin welches Modul ich nehme.

Nun scheint es ja lange zu dauern, bis man eine Bestätigung bekommt, zugangsdaten.
Bis wann kann man nun noch Kurse nachbelegen ?

Weil nicht das die Frist um ist, bevor meine Unterlagen bearbeitet worden sind,ohne Zugangsdaten kann ich ja keine Kurse nachbelegen.

Noch einige Wochen über den Semesterbeginn hinaus kannst Du Deine Belegung anpassen.