ich arbeite gerade die MC Fragen der Übungsklausuren durch und bin auf folgende Aussage gestoßen:
[INDENT]Bei der elektronischen Gesundheitskarte sollen sowohl die Grundfunktionalitäten als auch die medizinischen Funktionalitäten verpflichtend sein.[/INDENT]
Ist diese nun richtig oder falsch? In den Kurseinheiten habe ich nichts entsprechendes gefunden.
Kann mir hier jemand von euch weiterhelfen?
Danke und Gruß
Fini
Comments
Innuendo
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Die Aussage ist falsch.
Die Frage soll in der Übungsklausur 0902 gewesen sein. Mehr finde ich dazu aber auch nicht.
Vogon Jeltz
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View profileDie medizinischen Funktionalitäten sind nicht verpflichtend sondern freiwillig. Daher ist die Aussage falsch.
Die Antwort steht in einer älteren Version der KE 6, die bis Sommer 2011 gültig war. Dort gab es ein Kapitel E-Health, welches jetzt nicht mehr Teil der KE ist.