Ich bin so ziemlich durch mit meiner Klausurvorbereitung, habe fast alle EAs gemacht und mich durch die Skripte, Drittliteratur und Klausuren gekämpft.
Fühle mich mittlerweile auch recht gut vorbereitet - bis auf einen Themenbereich: Ehe-und Erbfälle.
Ich hab Fälle dazu gemacht, komm aber irgendwie nicht dahinter wie ich bei diesen Dingen qualifizieren soll...ich komme immer auf andere Ergebnisse wie meine Bücher :-(
Hat jemand von euch evtl. eine Seite mit Beispielfällen oder einer guten Erklärung?
Ich möchte das ungern auf Lücke lassen... auch wenn ich eher mit CISG oder Rom-II rechne.
Danke schonmal,
Orange
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Moonraker_one
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View profileOrgane, und mit Rom-I rechnest Du nicht...?
Gruß
Moonraker_one
Orangeglo
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View profileHm, war schon in der EA dran, ist nur ne Vermutung. Rom I, II, CISG und EuGVO sind mir alle Recht...
CISG war schon länger nicht in einer Klausur und Rom II nicht in den EAs deshalb die Vermutung.
Hat du einen Tipp bzgl meiner Frage oben?
Moonraker_one
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View profileLeider nicht - ich habe damit auch meine Probleme (insbesondere die Qualifikation des § 1371 BGB!). Ich melde mich, wenn ich was finde!
Orangeglo
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View profileOk, dann hoffe ich mal dass einer von uns was findet. Die RomVOs, CISG und EuGVO sind recht strukturiert lösbar wenn man das Schema und die Systematik mal kapiert hat aber das EGBGB Zeug... ???
Gera
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View profileDas qualifizieren an sich finde ich gar nicht so schlimm - vielleicht sehe ich das Problem auch einfach nur nicht.
Viel schlimmer finde ich die Anpassung wenn sich in dem Zusammenhang Normenwiderspruch/-mangel ergibt. Da hab ich wirklich keine Ahnung wie ich das machen soll.