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Erfolgsermittlung Kostenrechnung 1 Seite 12

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Erfolgsermittlung (Kostenrechnung 1, S. 12)

Guten Morgen (Zeitzone CT),

ich verknote mir hier gerade das Hirn:

In der Erfolgsermittlung (2.1.3, Seite 12) wird der Zweckaufwand folgerndermasen definiert:

Zweckaufwand = Gesamtkosten
+ Nicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand
- kalkulatorische Kosten

Wenn ich mir die Abb 2.2 anschaue, dann wüde ich

Zweckaufwand = Gesamkosten
- Zusatzkosten

definieren.

1. Die Gesamtkosten enthalten doch bereits den 'nicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand', warum muss ich den noch einmal dazu zählen?

2. Kalkulatorische Kosten beinhalten auch die Anderskosten, die laut Abbildung in die Kategorie 'Zweckaufwand' fallen, ich darf also nur die Zusatzkosten abziehen.

Kann mir das jemand erklären? Vergleiche ich hier zwei Dinge, die nicht zusammengehören?

Danke für jegliche Hilfe

Comments

Ist meine Frage so abwägig? Oder so dumm?

Meine recherchen laufen irgendwie alle ins leere - weder der Wöhe noch Wiki haben hier mehr Klarheit gebracht, da sich die Erfolgsermittlung überall auf die Buchhaltung bezieht. Den Transfer bekomme ich aber irgendwie nicht hin....

Vielleicht interessiert sich einfach keine(r) im Rahmen der Klausuvorbereitung dafür?

Oh klar. Da ich mehrere Semester ausgesetzt habe, bin ich aussen vor, was wann ansteht. Ich stell die Frage einfach später nochmal, wenn das nächste Semester angefangen hat.

Danke für den Hinweis Hundehütte.

Euch allen viel Glück!