irgendwie komme ich mit dem Bilanzgewinn noch nicht ganz klar; folgendes Schema ist geläufig:
Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag
- ggf. gesetzliche Rücklagen (5%)
-------------------------------------------
+Auflösung Gewinnrücklagen
- Bildung Gewinnrücklagen
-------------------------------------------
=Bilanzgewinn
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Bei der Bildung von Gewinnrücklagen stellt sich mir die Frage, ob die im AktG § 58 genannten 50% auf den reinen Jahresüberschuss oder auf den Jahresüberschuss nach Berücksichtigung von Gewinn- bzw. Verlustvortrag und gesetzliche Rücklagen zu rechnen sind???
Gibt es da eine eindeutige Regelung?
Comments
melli87
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Hallo
ich glaub ich weiß was du meinst.
Also pass auf
Fall 1 :
Du hast einen Gewinnvortrag
=> (JÜ - Einstellung in gesetzliche Rücklage) * 0,5
Der Gewinnvortrag wird dann danach dazuaddiert
Fall 2:
Du hast einen Verlustvortrag
=> (JÜ - Einstellung in gesetzliche Rücklage - Verlustvortrag) * 0,5
Der Verlustvortrag wird also erst abgezogen und dann mit dem Faktor 0,5 multipliziert
Unabhängig von Verlust- oder Gewinnvortrag muss immer die Einstellung in die gesetzliche Rücklage abgezogen werden bevor du * 0,5 rechnest
HOffe ich konnte helfen
Melli
chrissuperstar
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View profileOk. so hatte ich es mir auch schon gedacht. Zusammengefasst heisst es also, dass Gewinnvorträge bei der Bildung von Rücklagen unberücksichtigt bleiben, Verlustvorträge und ggf. die gesetzliche Rücklage aber sehr wohl berücksichtigt werden müssen ...
Vielen Dank, Melli!
melli87
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YES!!!!! So is es
bitte gern geschehen