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xenforo

ersten Versuch nicht bestanden

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eine mündliche Prüfung habe ich bei dem ersten Versuch nicht bestanden. Die Prüfung kann noch bis zu zweimal wiederholt werden, laut der Prüfungsordnung. Wenn man aber die erste Wiederholungsprüfung (quasi den zweiten Versuch) nicht besteht, muss man unbedingt die zweite Wiederholungsprüfung haben, oder kann man auch nach dem zweiten Versuch aufhören, den nicht bestandenen Kurs zu belegen?

Vielen Dank und viele Grüße

Baran

Comments

mein Wissensstand ist, dass Du den Kurs nicht mehr wechseln kannst, wenn Du einmal zur Fachprüfung angetreten bist. Ich würde Dir aber raten beim Prüfungsamt nachzufragen. Nur deren Aussage ist verbindlich!

Grüße
Stefan

Seit der Freiversuch abgeschafft wurde geht dass nicht mehr

Antwort vom Prüfungsamt:

Vom Prüfungsamt habe ich diesbezüglich folgende Antwort bekommen:

[COLOR=#1f497d][I]Falls Sie die Prüfung beim 2. Mal wider Erwarten nicht bestehen sollten, müssen Sie nicht zwingend einen 3. Versuch machen. Sie können also nach dem 2. Versuch aufhören. Stattdessen können Sie dann eine andere PL belegen[/I][/COLOR]

[COLOR=#1f497d][COLOR=black]Also, laut des Prüfungsamts kann man nach einem nicht bestandenen zweiten Versuch mit einem Kurs aufhören.[/COLOR][/COLOR]

[COLOR=#1f497d][COLOR=black]Viele Grüße[/COLOR][/COLOR]

[COLOR=#1f497d]Baran[/COLOR]

ich hatte die selbe Frage auch mal, da wurde mir gesagt, dass wenn ich einmal zu der Prüfung angetreten bin, ich den Schein auch bestehen muss!
Bei Leistungsnachweisen ist dies anderes!

Die Versuchszahl=3, Kurswechsel ist möglich

Hier ist die zweite Antwort vom Prüfungsamt:

"Sie müssen alle Wahlfachprüfungen I bis IV bestehen, um den Abschluss zu erhalten. Bei einem nicht bestandenen 3. Versuch einer solchen Prüfung wären Sie dann endgültig gescheitert. Sie können (unter Einhaltung der Regeln) das Modul bei einer Wiederholungsprüfung wechseln. Die Versuchszahl wird aber dennoch weitergezählt."

Viele Grüße