(Edit: Es wird zwar auf das deutsche (!) Sprengstoffgesetz verwiesen, aber wer sagt, daß es nicht in Teilen oder zur Gänze höherwertigem europäischem Recht zuwiderliefe und damit unwirksam sein könnte -
Das europäische Recht wird mE durch die "Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke" bestimmt. Die RiLi gilt aber ausdrücklich nicht für pyrotechnische Erzeugnisse. Diese bleiben daher dem innerstaatlichen Recht unterworfen, und das ist iuF das deutsche SprengG (ich glaub § 5 war da der Anknüpfungspunkt, wonach man nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik verwenden darf)
Comments
silvia76
Contributions on this page: 1
View profileSchau mal unter [URL]https://www.zoll.de/a0_aktuelles/vub_feuerwerkskoerper/index.html[/URL]
Betrifft zwar mehr Tschechien und Polen, aber die Voeraussetzungen sind die Gleichen.
Wünsche trotzdem einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Georgia
Contributions on this page: 1
View profileDas europäische Recht wird mE durch die "Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke" bestimmt. Die RiLi gilt aber ausdrücklich nicht für pyrotechnische Erzeugnisse. Diese bleiben daher dem innerstaatlichen Recht unterworfen, und das ist iuF das deutsche SprengG (ich glaub § 5 war da der Anknüpfungspunkt, wonach man nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik verwenden darf)
Achso, btw: guten Rutsch!!!