KKiraContributions on this page: 1Ich weiß, die Diskussion gibt es immer wieder, aber leider konnte ich dazu gerade nichts finden: Wie handhabt der Lehrstuhl Verfasungsrecht denn bunte Markierungen im GG/BVerfGG? Vielen Dank! Kira JuraFernUniversität HagenStaats- und Verfassungsrecht
llola177Contributions on this page: 1View profileMar 16, 2006soweit ich weiß, darfst du farbig markieren. In BGB I und Prop zumindest war es so.
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lola177
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View profilesoweit ich weiß, darfst du farbig markieren. In BGB I und Prop zumindest war es so.