habe eine Frage zu den 4 Formen der Legitimation der Verwaltung.
Was ist der Unterschied zwischen institutionller Legitimation und funktioneller
Legitimation?:confused:
Gruß aus Karlsruhe
Ursula
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Sabine BB
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Ursula,
guck mal KE 3, Seite 86 oben, bitte.
Ich verstehe das so:
institutionller Legitimation : Per Verfassung / Gesetz wird angeordnet, eine staatliche Stelle / Organ einzurichten.
funktioneller Legitimation: Die staatliche Stelle / Organ darf per Verfassung / Gesetz eine bestimte Aufgabe erledigen.
danke für Deine Antwort.
Ein bisschen verständlicher scheint es mir jetzt schon.
Also beim ersten geht es darum, dass die Verfassung den Auftrag gibt eine staatliche Stelle einzurichten.
Und das 2. besagt, dass die staatliche Stelle durch das Gesetz / Verfassung eine bestimmte Aufgabe hat.
Stimmt es so?
Gruß
Ursula
S
Sabine BB
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Gewichtung
Halllo Ursula,
ja, ich finde, Du hast es noch verständlicher formuliert als ich. Aber genauso habe ich es gemeint. Wenn wir richtig liegen, ist der Unterschied in der Gewichtung zu sehen.
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Sabine BB
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Ursula,
guck mal KE 3, Seite 86 oben, bitte.
Ich verstehe das so:
institutionller Legitimation : Per Verfassung / Gesetz wird angeordnet, eine staatliche Stelle / Organ einzurichten.
funktioneller Legitimation: Die staatliche Stelle / Organ darf per Verfassung / Gesetz eine bestimte Aufgabe erledigen.
Findest Du das verständlich?
Gruß von Sabine.
Ursula
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View profileSabine,
danke für Deine Antwort.
Ein bisschen verständlicher scheint es mir jetzt schon.
Also beim ersten geht es darum, dass die Verfassung den Auftrag gibt eine staatliche Stelle einzurichten.
Und das 2. besagt, dass die staatliche Stelle durch das Gesetz / Verfassung eine bestimmte Aufgabe hat.
Stimmt es so?
Gruß
Ursula
Sabine BB
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Gewichtung
Halllo Ursula,
ja, ich finde, Du hast es noch verständlicher formuliert als ich. Aber genauso habe ich es gemeint. Wenn wir richtig liegen, ist der Unterschied in der Gewichtung zu sehen.
Grüsse aus Minden
Sabine Boeker