Frage zum Kaufrecht !
Hallo,
eine Frage an die "Recht-Spezies" hier:
im Kaufvertrag für eine Immobilie steht folgende Klausel:
"Der "Verkäufer" behält sich das Recht vor, die Rückübertragung des Vertragsgegenstandes zu verlangen, wenn der "Käufer" vor Ableben des heutigen "Verkäufers" versterben sollte."
Bedeutet das, dass im Falle des Vorversterbens des Verkäufers die
Immobilie kostenlos an den Verkäufer zurückfällt oder hat dieser lediglich das Recht die Immobilie zurückzukaufen. Damit wäre dann der "Erlös" wiederum
Erbmasse des jetzigen Käufers.:confused:
Vielen Dank vorab für eure Antwort.
Comments
Gianni
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Rückkaufsrecht
Hey Ulli,
in diesem Fall bedeutet das der Verkäufer lediglich das Recht hat die Immobilie nach dessen Ableben zurückzukaufen. Dies ist aber nicht mit dem Vorkaufsrecht zu vergleichen.
Gruß Gianni
SteffiM
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View profilezwei,
das ist doch hier ein Fall des Wiederkaufs, oder?
Gruß, Steffi
Ulli2
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View profileGianni, vielen Dank für die Antwort !!