:
habe Modul 2 nun schon 2 Semester lang belegt, habe mich aber noch nie zur Klausur angemeldet.
Nun weiss ich schon, dass ich es im Sommersemester 10 absolut nicht hinkriegen werde, eine Klausur zu schreiben (rein beruflich).
Ich würde trotzdem gerne Modul 3 belegen, um dort auch schon mal reinzuschauen und anzufangen.
Meine Frage ist nun: muss ich Modul 2 wieder als WDH belegen, obwohl ich es sicher nicht schreiben werde? Oder reicht es, jetzt Modul 3 zu belegen und im übernächsten Semester dann wieder Modul 2 als WDH (dann werde ich auch die Klausur schreiben können).
Oder nochmals anders gefragt: verwirke ich etwas, wenn ich es nicht laufend mit WDH gekennzeichnet "buche"?
Comments
Blockhaun
Contributions on this page: 2
View profileWenn Du Dich als Wiederholer einträgst, hast Du Zugriff auf Moodle und bekommst Betreuung, ansonsten nicht. Die Klausur darfst Du auch ohne das Modul im Semester belegt zu haben schreiben. Kurswiederholung ist bis zu 7 Semester nach der Erstbelegung kostenfrei möglich, so lange der Kurs nicht umgearbeitet wurde.
Also beleg M2 einfach als Wiederholer, das kostet nichts extra, auch nicht, wenn Du die Klausur noch dieses Semester schreibst.
Steht alles im entsprechenden Info-Heft der Uni.
[url]https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/azb_ib.pdf[/url]
"Allgemein belegen die Studierenden die Kurse, die sie auch im Verlauf des Belegungs-Semesters bearbeiten und ggf.
abschließen möchten. Für den Fall, dass Sie einen Kurs nicht im Belegungs-Semester, sondern erst in einem späteren
Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung. Bei einer Kurswiederholung erhalten Sie
das Studienmaterial nicht erneut, Sie können aber als Wiederholer/-in auf bestimmte Angebote im Internet zugreifen (z. B.
Lernplattform MOODLE), erhalten Zugang zu den aktuellen Einsendeaufgaben und können an Prüfungen teilnehmen.
Kurse können 7 Semester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden. "
Sie vermerken die Kurswiederholung, indem Sie in der Online-Belegung oder im Rückmeldeantrag in der Spalte "WHK"
(= Wiederholerkennzeichen) eine "1" eintragen. Während der Kurswiederholung entfällt die Bezugsgebühr für das Stu-
dienmaterial von 20 € je SWS. Im Akademiestudium wird allerdings auch bei einer Wiederholung die Betreuungsgebühr
von 10 € je SWS berechnet.
Nun kann es vorkommen, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Kursbelegung grundlegend überarbeitet worden ist.
In diesem Fall sollten Sie den Kurs erneut kostenpflichtig (also nicht als Wiederholer-/in) belegen, damit Sie den prüfungs-
relevanten Lehrtext vorliegen haben. Ob Sie noch den aktuellen Lehrtext vorliegen haben, erfahren Sie aus den Fakultäts-
informationen oder bei der/dem jeweiligen Kursbetreuer/in. "
jafco
Contributions on this page: 1
View profileMeine Frage: Sind es nun insgesamt 7 oder 8 Semester, die ich kostenfrei wiederholen kann?
Schirien
Contributions on this page: 1
View profileKann man sich denn auch als Wiederholer noch nachträglich eintragen, wenn man die Nachricht bekommen hat, dass man die geschriebene Klausur nicht bestanden hat?
Blockhaun
Contributions on this page: 2
View profileKann man, kostet aber 5 €.