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Frage zur Finanzmathe RBF/ANF

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HAllo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Aufgabe 3 (unterpunkt 3) vom September 2007.

Die Musterlösung rechnet 100.000*ANF(6J,8%) =21.630

Die Leute aus der letzten Klausur haben wie folgt gerechnet (mit RBF)

(3) Welche Höhe bei 6 Jahren Laufzeit
x * RBF (6J;8%) > 100.000 €
x > 21.631,44 €
Die Rente müsste mindestens 21.632 € betragen.


Jetzt ist meine Frage, was stimmt oder sogar beides weil RBF ja der Kehrwert vom ANF ist:
a) 100.000 * ANF ( )
b) x*RBF ( ) = 100.000

In der damaligen EA (SS2007) wurde wie b) gerechnet, die ML der Klausur rechnet wie a) :) Dadurch kommen allerdings Rundungsdifferenzen s´zustande.

Was meint ihr - danke!!!

Comments

Ohne mich ganz genau in Deine Frage eingelesen zu haben:
1) Rundungsdifferenzen sind in der Regel kein Problem
2) Es handelt sich nicht um eine Musterlösung, sondern um Lösungshinweise. Ebenfalls korrekte, aber andere Lösungswege werden vom Lehrstuhl akzeptiert, falls man sie nachvollziehen kann...

ohne mir die Aufgabe angesehen zu haben, erscheint mit die Rundungsdifferenz von 21.360 zu 21.631,44 nicht plausibel zu sein.

Bist du sicher, daß es sich um die gleiche Aufgabe handelt?

Gruß

Uwe

Vollbi wrote:

Hi,

ohne mir die Aufgabe angesehen zu haben, erscheint mit die Rundungsdifferenz von 21.360 zu 21.631,44 nicht plausibel zu sein.

Bist du sicher, daß es sich um die gleiche Aufgabe handelt?

Gruß

Uwe

Oh, da habe ich mich wohl auch verlesen. Ist das vielleicht nur ein Zahlendreher?

Danke für den Hinweis: ja, zahlendreher :) ist schon korrigiert.. so habe 1,44 differenz bei einem Betrag von 100.000 könnte das stimmen?!?!

was denkt ihr denn? normalerweise sind doch beide "denkweisen" a) oder b) richtig oder stehe ich voll aufm schlauch....der rbf ist ja der kehrwert vom anf...

London84 wrote:

was denkt ihr denn? normalerweise sind doch beide "denkweisen" a) oder b) richtig oder stehe ich voll aufm schlauch....der rbf ist ja der kehrwert vom anf...

Beide Rechenwege führen zum gleichen Ziel :). In BWL II geht es nicht darum, nur ein Rezept zu kennen und das anzuwenden, sondern zu wissen in welchem Fall man mit was rechnen kann. Wenn du mit der einen oder der anderen Rechenweise besser klarkommst, nimm die.

Ich zitiere Svenuni nochmal, der mit seinem zweiten Satz mehr als den Nagel auf den Kopf trifft: Es handelt sich nicht um eine Musterlösung, sondern um Lösungshinweise. Ebenfalls korrekte, aber andere Lösungswege werden vom Lehrstuhl akzeptiert, falls man sie nachvollziehen kann...

Wenn das Ergebnis richtig ist und dein Lösungsweg plausibel, kriegst du viele Punkte. Wenn du nur das richtige Ergebnis hinschreibst und hingegen nicht kenntlich machst, wie du dahin gekommen bist, kann es sein dass du nur die Hälfte der Punkte bekommst. In BWL II wird der Lösungsweg mitbewertet und die Korrekturen sind sehr wohlwollend :) .

viele Grüße
Jasmin

Danke für die schnelle Antwort und die aufbauenden worte :) !!!

war nur etwas irritiert wg der differenz... schönes We euch allen!!