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Frage zur Kuseinheit 2 Seite 33 Beispiel 7

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Frage zur Kuseinheit 2, Seite 33 (Beispiel 7)

Es geht um Spärlich der als Komandantist eine vereinbarte Einlage zu 100.000GE machen soll, aber zuerst nujr 70.000 einzahlt. In den Jahren 2 bis 4 gibt es ihm zugerechnete Gewinne zu 35.000GE wovon 10.000 ausgeschüttet werden.
In Jahr 5 gibt es einen Verlust von 8000GE. Der Autor rechnet vor, dass Spärlich bis zu 17.000GE entnehmen könnte ohne, dass seine persönliche Haftung wieder steigt.

Nun schreibt der Autor:

"Würde dies ohne weiteres Wiederaufleben der Persönlichen Haftung über die genannten 5000GE hinausgehen, so hätte dies zur Folge, dass die eingehaltenen Gewinne von 25.000GE doppelt angerechnet würden,

- einmal nähmlich als Nachträgliche Erfüllung der usprünglichen Einlagepflicht und
- zudem als später unbedenklich nachholbares Ausschüttungspotential.

Dies würde offensichtlich den Sinn des gesamten Regelwerkes widersprechen. Mithin wäre die entnahme von 17.000GE in der dargestellten Situation als RÜCKZAHLUNG DER EINLAGE zu werten und würde somit [...] doch bewirken, dass sich die private Haftuing wieder auf 22.000GE ausweitet"

Hää??? Was will mir dieses Zitat sagen? Sind nun die 17.000GE bedenkenlos auszahlbar (= keine private Haftungsausweitung) oder nicht ?? Ich schnalle nicht was mir der Autor sagen will!

Mit der Bitte um Hilfe & Gruss
Holger

Comments

Ist die Frage zu blöd oder kann mir keiner Helfen???

:confused: :rolleyes: :cool: :eek:

Gruss
Holger

Auszahlbar sind sie schon, aber andererseits steigt halt seine Haftung wieder in Höhe der nicht erbrachten Einlage.

Ach, Moment. Liegt mein Denkfehler darin, dass die Aussage, dass er sich die 17TGE lt. Abbilung 3 auszahlen könnte daran, dass Abb 3 nur die Grundform darstellt?

Lt. der Grundform von Abbildung 3 könnte er.
Lt. Gesetz zur KG kann er auch und muss eine Haftungsausweitung hinnehmen!?!

Gruss
Holger

BTW

Äh, diese Aufgabe habe ich jetzt nicht konkret nachgeguckt,
hatte nur vor ein paar Tagen zufällig in dieser Nähe gelesen und nur so aus dem Bauch geantwortet.
Wenn ich drandenke, gucke ich am Donnerstag genauer nach, sonst erinnere mich nochmal dran

Hab das Skript ja in der Nähe.
Ja so wie Du schreibst (ich ja auch :D ) verstehe ich es:
er könnte es sich auszahlen, damit würde seine Haftung aber wieder auf 22 T€ steigen, weil dies nun auf seine Einlage fehlt.

Danke.

Ich finde diese Passage unnötig und extrem kompliziert geschrieben. :eek: :eek:

Gruss
Holger