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Hallo,
in der KE 2 geht es um die Bestandteile der Willenserklärung die vorliegen müssen damit die WE wirksam abgegeben wird.
Mir erschliesst sich nicht so ganz ob der Rechtsfolgewille ein solcher Bestandteil ist, der vorliegen muss, damit die WE wirksam abgegeben ist???
Comments
ChrissiLLB
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View profileIch habe folgendes Bild der wirksamen Willenserklärung:
I) Tatbestand = "Eine Willenserklärung liegt vor"
...1) Erklärungstatbestand
......a) Ausdrücklich
.........aa) verkörpert (schriftlich)
.........bb) unverkörpert (mündlich)
......b) Konkludent
...2) Objektiver Tatbestand - äußerer Rechtsbindungswille, erkennbar durch objektivierten Erklärungsempfänger
...3) Subjektiver Tatbestand
......a) Handlungswille = Innerer Wille zu handeln
......b) Erklärungsbewusstsein = Bewusstsein rechtserheblich zu handeln
......c) Geschäftswille = Innerer Wille, die bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
Für Willenserklärung ist ...
- immer notwendig: Erklärungstatbestand, Rechtsbindungswille, Handlungswille.
- Erklärungsbewusstsein immer notwendig nach Willenstheorie.
- Erklärungsbewusstsein nicht immer notwendig nach Erklärungstheorie ("...Sorgfaltspflicht...") .
- nicht notwendig: Geschäftswille.
II) Wirksamkeit
...1) Willenserklärung liegt vor (tatbestandlich, siehe I)
...2) Keine Nichtigkeit nach
......a) § 105 BGB (Geschäftsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit, Störung der Geistestätigkeit)
......b) §§ 116-118 BGB (Bewusste Willensmängel)
...3) Abgabe
Bei empfangsbedürftiger Willenserklärung ausserdem:
...4) Zugang
...5) Kein Widerruf nach § 130 I BGB
Den Begriff Rechtsfolgewille verwende ich wegen der uneinheitlichen Verwendung nicht. Ich verwende Rechtsbindungswille (objektiver Tatbestand) und Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille (subjektiver Tatbestand).
KE 2 ist m.E. keine gute Einführung in die Systematik der Willenserklärung. Im Netz und BGB AT Lehrbüchern finden sich weitaus bessere, z.B. in:
[URL]https://download.jurawelt.com/download/studentenwelt/rolfschmidt/rolf_schmidt_bgb_at_auflage_6_2009.pdf[/URL]
Liebe Grüße