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Fragen zu den Inhalten der Studienordnung...

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Ich habe mich gestern etwas ausführlicher mit der Studienordnung auseinandergesetzt... .

Nur nochmal zur Bestätigung:

1. Ich kann von den 11 Modulprüfungen durch eine fallen? (Es stand irgendwo etwas von 10 bestandenen Prüfungen. Oder sind das die Prüfungen, minus Praxismodul?)

2. Ich muss vor der Bachelorarbeit zwei Klausuren schreiben, um mich dafür zu qualifizieren?? (inhaltl. Bezog man sich auf den Bachelor in Politik, aber es wurde nirgendwo ausgeschlossen, dass es auch für KuWi gilt. Kam mir komisch vor, hatte ich noch nie davon gehört. Vllt bin ich auch verrutscht und es war die Eignungsprüfung für die Zulassung zum Studiengang, mh.)

3. Die Hausarbeiten sind klassische wissenschaftliche Arbeiten und es gibt keine konkreten Vorgaben von der FU Hagen?? (Also der Leitfaden für Hausarbeiten wurde entfernt, irgendwo stand es sei eine klass. HA. )


An den drei Stellen war ich mir nicht sicher.

Daaaanke.

Comments

Zu 1.: Nein - Du musst elf Module studieren und bestehen
Zu 2.: Nein - es gibt vor der BA-Arbeit keine Extra-Klausuren. Du musst mindestens drei Module mit Klausur abschließen.
Zu 3.: Was verstehst Du unter klassische HA? Es gibt in der Tat keine thematischen Vorgaben, sehr wohl aber formale (hinsichtlich Seitenzahl etc.)

[url]https://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bakwmfs.pdf[/url]

§ 6
Studienbegleitende Prüfungen
(1) Jedes der 11 studierten Module wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Es gibt drei Prüfungsformen: mündliche Prüfung, Klausur und Hausarbeit.
(2) Die Prüfung in den Einführungsmodulen erfolgt durch eine Klausur.
(3) Im gesamten Studium müssen mindestens zwei mündliche Prüfungen, zwei Klausuren und drei Haus-arbeiten (davon zwei im Fachschwerpunkt) erbracht werden. Die restlichen Prüfungen sind der Form nach wählbar.

§ 9
Hausarbeiten
Eine Hausarbeit hat in der Regel einen Umfang von 15-20 Seiten DIN A 4 (bei 2.500 Zeichen pro Seite). Das Thema ist mit dem/der Betreuer/in abzusprechen. Vor der endgültigen Abfassung ist dem/der Betreu-er/in ein Exposé von in der Regel 2-3 Seiten (mit geplanter Gliederung und Literaturverzeichnis) einzurei-chen. Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten beträgt im Vollzeitstudium drei Wochen, im Teilzeitstu-dium sechs Wochen. Neben einer wissenschaftlichen Hausarbeit klassischen Typs sind für die Praxis-Module auch stärker praxisorientierte Formen der Hausarbeit vorgesehen (z.B. Protokoll im Anschluss an eine Präsentation oder Moderation auf einer Präsenzveranstaltung, Projektbericht, Rezension, Essay). Der Arbeit ist eine Versicherung darüber beizufügen, dass sie selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt worden sind.

§ 13
B.A.-Abschlussarbeit
(1) Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 10 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist. Die B.A.-Abschlussarbeit kann nur im Fachschwerpunkt geschrieben werden.
(2) Die B.A.-Abschlussarbeit hat einen Umfang von in der Regel 40-50 Seiten DIN A 4 (bei 2.500 Zeichen pro Seite). Über das Thema der Arbeit setzt sich der/die Kandidat/in mit dem/der Betreuer/in vor der end-gültigen Themenstellung ins Benehmen und reicht dem/der Betreuer/in ein Exposé von 3-5 Seiten (mit geplanter Gliederung und Literaturverzeichnis) ein.
Das endgültige Thema der Arbeit wird durch den/die Betreuer/in der Arbeit gestellt und dem/der Kandida-ten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt. Die anschließende Bearbeitungszeit für B.A.-Abschlussarbeit beträgt im Vollzeitstudium drei Monate, im Teilzeitstudium sechs Monate. Der Arbeit ist eine Versicherung darüber beizufügen, dass sie selbständig verfasst wurde und keine anderen als die an-gegebenen Quellen benutzt worden sind.
(3) Für die mit mindestens 4,0 (ausreichend) bewertete B.A.-Abschlussarbeit werden 12 Leistungspunke vergeben. Für das endgültige und akzeptierte Exposé werden 3 Leistungspunkte vergeben.

Danke für die schnelle Antwort. Doch einiges missverstanden.

Ich stell mal die Stellen ein, in denen ich das gefunden habe :D:

"Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 10 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist." (§ 13
B.A.-Abschlussarbeit)

Irgendwo stand die HA wäre eine klassische wissenschaftliche Hausarbeit. Der Leitfaden für HA wurde leider gelöscht, soweit ich das sehen kann.

das mit den 10 abgeschlossenen Modulen bedeutet, dass eine Prüfung noch offen sein kann, d.h. du kannst zB noch auf eine HA-Note warten und dich trotzdem schon für die BA-Arbeit anmelden.

papagorilla wrote:

das mit den 10 abgeschlossenen Modulen bedeutet, dass eine Prüfung noch offen sein kann, d.h. du kannst zB noch auf eine HA-Note warten und dich trotzdem schon für die BA-Arbeit anmelden.

Stimmt - das Wörtchen Zulassung ist des Rätsels Lösung.

Ist zwar bei mir noch eine Weile hin, wäre aber trotzdem wichtig für die Wahl der Module. Eine Frage:
d.h. ich schließe 11 Module ab und schreibe dann die BA-Arbeit. Schreibe ich diese dann im 12 Modul? Oder muss ich dafür gar kein Modul belegen / als Grundlage nehmen?!

Andra87 wrote:

Ist zwar bei mir noch eine Weile hin, wäre aber trotzdem wichtig für die Wahl der Module. Eine Frage:
d.h. ich schließe 11 Module ab und schreibe dann die BA-Arbeit. Schreibe ich diese dann im 12 Modul? Oder muss ich dafür gar kein Modul belegen / als Grundlage nehmen?!

Kein Modul, nur die BA-Arbeit! Und dafür hast Du als VZ-Studi drei Monate und als TZler sechs Monate Zeit.