Fragen zum Bachelor Psychologie - Hilfe!?!
Hallo alle zusammen,
ich bin vor einiger Zeit durch Zufall auf die FU Hagen gestossen und dadurch auch auf den Bachelor Psychologie. Ich will schon seit ich denken kann Psychologie studieren =) nachdem ich dann letztes Jahr mein Abitur gemacht habe, ist dieser Traum wegen dem NC schnell zerplatzt. Nun haette ich ja die Moeglichkeit hier zu studieren. Seit dem ich mich also mit diesem Gedanken beschaeftige kommen mir mehr und mehr Fragen auf. Ich waere wirklich mega dankbar wenn mir irgendwer weiterhelfen kann.
Ich habe letzten gelesen, dass der studiengang hier keine klinische Psychologie enthaelt. Das bedeutet dann ja, dass der Studiengang hier nicht mit einem an einer normalen Uni zu vergleichen ist oder? Wenn man sich danach allerdings entscheidet den Master noch zu machen, hat man dann am Ende den trotzdem den selben Abschluss? Ich habe naemlich vor mich spaeter dann auf Kinder- und Jugendpsychologie zu spezialisieren. Meine Frage ist also on der Studiengang an der FU der selbe ist wie an einer normalen Uni..Weiss das jemand?
Ich waer wirklich sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen kann. Denn ich bin im Moment auch noch im Ausland (geplant war ein Jahr) und wuerde wegen dem Studiengang mein Jahr verkuerzen. Vom anderen Ende der Welt ist es nur einfach so schwer Informationen ueber all das zu bekommen.
Generell wollte ich noch fragen, vielleicht speziell an selbe "Faelle" wie mich gerichtet, ob der Studiengang hier wirklich empfehlenswert ist, wenn man den noetigen NC Schnitt fuer eine normale Uni nicht hat!?!
Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu verwirrend =) und bedanke mich schon mal im Vorraus fuer eure Hilfe!
Tanja =)
Comments
DMX1
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View profileHallöchen,
in den FAQs zum Bachelor an der FU Hagen steht genau diese Frage beantwortet drin,
hier mal der Auszug:
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[*] [I]Warum werden im Studiengang keine Module in klinischer Psychologie angeboten?[/I]
[/LIST]
Die klinische Psychologie wird an der FernUniversität nicht als Anwendungsfach angeboten, da es am Institut kein Lehrgebiet für Klinische Psychologie gibt. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie legen für Bachelorstudiengänge Vertiefungen in drei psychologischen Anwendungsfächern nahe. Im Studiengang an der FernUniversität sind dies: Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie und Sozialpsychologische Gemeindepsychologie.
[LIST]
[*][I]Wie kann ich mich im Bereich klinischer Psychologie weiterqualifizieren, wenn ich später als psychologische/r Psychotherapeut/in arbeiten möchte?[/I]
[/LIST]
Das Psychotherapeutengesetz von 1999 sieht vor, dass die Voraussetzung für die postgraduale Ausbildung zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in das Diplom im Fach Psychologie mit einer Abschlussprüfung in Klinischer Psychologie ist. Da der Masterabschluss in Psychologie das Äquivalent zum Diplom darstellt, wird der Master mit einem Schwerpunkt in klinischer Psychologie in der Nachfolge des Diploms die Zulassungsvoraussetzung sein. Mit dem B.Sc.-Abschluss können Sie sich für Masterstudiengänge an anderen Hochschulen bewerben. Hochschulen, die einen Masterstudiengang in Klinischer Psychologie anbieten, können allerdings zusätzlich zum B.Sc.-Abschluss weitere Zulassungsvoraussetzungen definieren (z.B. den erfolgreichen Abschluss eines Moduls zur Klinischen Psychologie im B.Sc. Studiengang). Über die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang in Klinischer Psychologie müssen Sie sich bei der den Studiengang anbietenden Hochschule informieren.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
LG Axel
Santara
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View profileTanja,
für eine Therapeutenausbildung für Kinder und Jugendliche brauchst du nicht wie bei den Erwachsenen einen Master bzw. auch schon im Bachelor in klinischer Psychologie. Das geht ohne da man auch also Päd. bzw. Soz. Päd die 3 bzw 5 jährige Therapeuten ausbildung machen kann.
Lies es einfach mal im Psychotherapeutengesetz nach, leider weiß ich keinen Link, da steht es drin.
hoffe es hat dir weitergeholfen.
Lg
Sandra
Santara
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View profiledoch hier hab ich was gefunden:
[url=https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/BJNR131110998.html]PsychThG - Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten[/url]
§ 5 Ausbildung und staatliche Prüfung
(1) Die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dauern in Vollzeitform jeweils mindestens drei Jahre, in Teilzeitform jeweils mindestens fünf Jahre. Sie bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von theoretischer und praktischer Ausbildung begleitet wird, und schließen mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab.
(2) Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist 1. für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,
b) ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie,
2. für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten a) eine der Voraussetzungen nach Nummer 1,
b) die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlußprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik,
c) ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Diplom in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik oder
d) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.
§ 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung nach Absatz 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden.
tannee
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View profileVielen Dank euch allen!! Das hat mir aufjedenfall weitergeholfen!
@Axel: Ich habe die FAQs gestern dann auch noch gefunden, troztdem danke =)
Der Rest haengt dann wohl an mir, ob ich mich dazu entschliese oder nicht. Ich finde es nur einfach so schwer weil so vieles ungewiss ist - wann und ob der Master eingefuehrt wird und vorallem aber auch ob man mit dem Abschluss an der FU die gleichen beruflichen Chancen bei einer Bewerbung hat wie jemand von einer normalen uni...aber dass kann einem wohl keiner versprechen =)
Also nochmal