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Freiversuch

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in § 13 Abs. 2 der Prüfungsordnung zum Master steht, dass man eine bestandene Prüfung einmal zur Notenverbesserung wiederholen darf (quasi Freiversuch unabhängig von der Regelstudienzeit). Bezieht sich das "einmal" in § 13 Abs. 2 darauf, dass man ein und dieselbe Prüfung nur einmal wiederholen darf oder hat man im ganzen Master nur einmal - bei einem einzigen Modul - die Gelegenheit, den Freiversuch zu nutzen? Im Dipl.-BWL kann man den Freiversuch bei allen Modulen nutzen.

Hat da jmd. schon Erfahrung?

LG
Franzi

Comments

ich hatte diesbezüglich mal beim Prüfungsamt angefragt und die Auskunft erhalten, dass man eine bereits bestandene Modulabschlussklausur einmal zur Notenverbesserung wiederholen kann. Also gilt das wohl für alle Module, denn es gibt ja mehr als eine Modulabschlussklausur im Master...

Das sehe ich auch so, wie @sweetscorpio. Der § 13 II verwendet ja die gleiche Formulierung wie der § 13 I und beides bezieht sich auf das Theme "Wiederholung der ModulabschlussprüfungEN (Plural!)". Allerdings bezieht sich der Abs.1 auf alle Arten von Prüfungen (auch: Referat, etc.), während Abs.2 nur die Abschlussklausuren meint.

Bei einem modularen Prüfungssystem macht alles andere auch gar keinen Sinn, denn sonst müsste ich ja schon bei der ersten bestandenen Klausur wissen, dass ich im weiteren Verlauf des Studiums keine noch schlechtere Klausur schreiben werde...

Ciao, Homer

Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Mit dem Sinn und Zweck ist das manchmal so ne Sache ;) Aber das Ergebnis passt mir gut

Gern geschehen!

und es ist egal wann man zur Notenverbesserung antritt? Es muß doch nicht zwingend im Folgesemester sein, oder?

Zur Notenverbesserung, kann man nur im Folgesemester antreten. Wenn man durchgefallen ist, kann man auch in späteren Semestern sein Glück noch einmal versuchen.

Das steht aber nirgends ausdrücklich.
Woher weißt Du das?

Anna-dMd wrote:

Zur Notenverbesserung, kann man nur im Folgesemester antreten. Wenn man durchgefallen ist, kann man auch in späteren Semestern sein Glück noch einmal versuchen.


nur bei den Wiwis steht "im nächsten Prüftermin"

Wenn man sich nicht verbessert (sondern verschlechtert), gilt dann "Pech gehabt"?

Nein, natürlich nicht.

Na, ob das so natürlich ist. Aber wenn dem tatsächlich so sein sollte, wäre es ein immenser von mir bisher noch nicht brücksichtigter Vorteil.

Worin siehst du den immensen Vorteil ?

Es heißt doch "Notenverbesserung"! Es gilt immer der beste Versuch von den beiden.

Eliza wrote:

nur bei den Wiwis steht "im nächsten Prüftermin" ;)

Danke für die Richtigstellung:) wusste nicht das es beim Master of Laws Freiversuche gibt:o

talentfrei wrote:

worin siehst du den immensen Vorteil ?


darin, dass ich die Möglichkeit habe, die Noten mit denen ich nicht zufrieden bin, im nächsten Semester zu verbessern.

Somit wäre der Unterschied zwischen Notenverbesserung und Freiversuch also auch herausgearbeitet :respekt

Wenn die 2. Wiederholung in einem der 7 Module wiederum nicht ausreichend bewertet wird, erfolgt dann zwingend die Exmatrikulation? Kann man anderweitig denn nicht ausgleichen?

ErnstHaft wrote:

wenn die 2. Wiederholung in einem der 7 Module wiederum nicht ausreichend bewertet wird, erfolgt dann zwingend die Exmatrikulation? Kann man anderweitig denn nicht ausgleichen?

Deine Frage passt eigentlich nicht zum Thema "Freiversuch", denn dabei wurde die Klausur ja bestanden, man will sich verbessern.

Trotzdem die Antwort: Alle Module müssen bestanden werden, m.W. gibt es keinen Ausgleich