Ich entsinne mich ganz Dunkel bei der Einschreibung irgendwo gelesen zu haben, dass man nur vorläufig immatrikulliert ist und innerhalb von einem Jahr die zwei Module haben muß, sonst würde die vorläufige Immatrikulation ungültig werden.
Leider finde ich das weder in der Studienordnung noch in der Prüfungsordnung wieder, zumal das für mich auch unlogisch wäre, da mann ja drei Versuche hat und die kann man gar nicht in einem Jahr antreten.
Also kurz um, habe ich das überlesen oder gibt es (wie in Bsc WIWI) keine Zeitlichen Restriktionen, wann ich welche Prüfung mitnehme?
Vielen Dank für einen kurzen Tipp.
Comments
MiuMiuMiau
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View profileWenn ich das richtig verstanden habe, gilt das lediglich für diejenigen, die mit einem Akademiestudium beginnen
Andrea
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View profileDas gilt lediglich für Akademiestudierende mit dem Wunsch auf Zulassung. Diese müsen binnen eines Semesters beide erste Modulklausuren (1+2) schreiben. Bei Nichtbestehen bleibt eine letzte Chance im darauf folgenden Semester als Wiederholungsprüfung. Geht auch das schief, wars das.
Eireanna
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View profileJap und so weit ich das verstanden habe solltest du auch beide pruefungen in einem Semester ablegen wenn du vollzeitstudent/in bist, da diese ja beide als zulassung fuer die folgenden module gelten. Oder? Hab ich das vielleicht falsch verstanden? Also sollte ich als vollzeitstudentin nicht die Möglichkeit haben beide Module in einem Semester zu schreiben, dann kann ich zwar die Pruefung auf das nä. Semester legen aber solange darf ich dann auch nicht weiterstudieren?
Danke schonmal
Finou
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View profileWeiterstudieren kannst Du schon - aber die Prüfungen ab Modul 3 kann man erst machen, wenn man M1 und M2 bestanden hat.
Wenn Du also nicht im ersten Semester beide Klausuren schreibst oder bestehst, könntest Du dann eben weitere Module im nächsten Semester schon belegen und bearbeiten, müsstest aber die Prüfung verschieben, bis Du die anderen beiden Klausuren geschafft hast.
Eireanna
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View profileAah ok! dankeschön.
hier steht es dann auch nochmal (ich hatte ausversehen Modulpruefung mit Module gleichgesetz,wie doof von mir *augenroll*):
Für den Übergang von einem Studienabschnitt in den darauf folgenden gilt, dass für Modulprüfungen im höheren Abschnitt nur zugelassen wird, wer die Module des vorangehenden Abschnitts (bzw. eine in der Studienordnung präzisierte Anzahl von Modulen) erfolgreich absolviert hat (nachgewiesen über bestandene Modulprüfungen).
Gregstar
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View profileVielen , vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!
JuliaRingeloth
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View profileIch dachte, als Akademiestudierender muss man nur 5 A-Module in 6 Semestern schaffen?! Oder hab ich da was falsches verstanden. Fange jetzt im SS 09 an und wollte die 2 Klausuren ( BWL / VWL und Wirtschaftsmathematik) im März schreiben.
Amber-Ann
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View profileDas hier ist der Psychologie-Thread. Es geht um M1 und M2 im Psychologie-Studiengang.
Andrea
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View profileDie Aussagen hier gelten für die Psychologie-Interessierten, in den anderen Fächern gibt es zum Teil stark abweichende Regelungen. Bitte erkundige Dich dort.
PeterSch
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View profileApropos Fristen:
Wenn ich ein oder auch zwei Module belege, dann als Wiederholer belege, weil ich die Klausur nicht geschrieben habe - wie lange kann ich das (theoretisch) machen? Wir man irgendwann exmatrikuliert, wenn man keine Klausur schreibt, oder eine bestimmte nicht innerhalb einer bestimmten Frist ab Erstbelegung?
Andrea
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View profile7 Semester darf man insgesamt wiederholen, dann muss man neu belegen. Wenn jedoch der Kurs "grundlegend überarbeitet" wurde, kann es auch da vor kommen, dass man zur Neubelegung gezwungen wird.
Weitere Fristen sind bisher keine bekannt.
PeterSch
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View profileIch dachte jetzt weniger ans "neu belegen" (was ja nicht so wild wäre, ausser dass es eben neu kostet) sondern eher an so Dinge wie "maximale Überschreitung der Regelstudienzeit" bzw. eben im Ernstfall Exmatrikulation, wenn man ewig eingeschrieben, aber ohne sichtbaren Fortschritt ist. Gibt es hier Bestimmungen, falls ja, welche?
Und stimmt es, dass für die Zulassung zu einem Masterstudium auch mit entscheidend ist, wie lange man für den Bachelor gebraucht hat?
Andrea
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View profileNimm das absolut wörtlich:
Im Klartext: Es gibt bis jetzt keine weiteren Fristen im gesamten (!) Studium.
Ioannis
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View profileich habe bei der Einschreibung übersehen das man sich für die Module anmelden kann, ich wusste aufgrund meiner Ausländischen Hochschulzugangsberechtigung auch noch nicht 100% ob ich angenommen werde.
Bis jetzt wurden mir abgesehen der Zulassungs-/Immartikulationsbescheids keinerlei unterlagen verstand, habe also noch kein Generalpasswort
um mich Online für die Module einzuschreiben, ich möchte nicht bis nach dem 31.01.2009 warten da ich dann gebühren für die Verspätete Modul Anmeldung
zahlen muss, wie muss ich vorgehen um mich jetzt noch für die Module anzumelden?
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Ioannis
Andrea
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View profileEine Mail ans Studierendensekretariat wird Dir weiter helfen.