ich habe vor, meine EAs in Rhetorik in diesem Semester zu machen, kann jedoch nicht die Pflichtveranstaltung besuchen. Ich weiss, dass ich in diesem Semester auch nicht die Klausur schreiben darf, weil ich an der Pflichtveranstaltung noch nicht teilgenommen habe.
Frage 1: kann ich die Pflichtveranstaltung und die Klausur im nächsten Semester machen? Werden mir dann die EAs, die ich [u]jetzt[/u] mache, im nächsten Semester angerechnet?
Frage 2: muss ich Rhetorik in nächsten Semester wieder belegen (sprich als: Wiederholer), wenn ich die Pflichtveranstaltung und die Klausur dann schreiben will?
Comments
Kruschinski
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View profilezu Deinen Fragen:
Du kannst Du EAs dieses Semster schreiben und erst im nächsten Pflichtveranstaltung und Klausur schreiben.
Die geschriebenen EAs bleiben meines Wissen 7 Semester erhalten, sofern nicht grundlegenden Kursänderungen eintreten (steht in irgendeiner Info der Uni - finde ich aber gerade nicht ??)
Es empfiehlt sich auf jeden Fall es als Wiederholer zu belegen, damit Du auch dann in dem nächsten Semester die EAs mit Lösungen bekommst als Übungsfalle oder vielleicht auch um zu sehen, wo der Schwerpunkt lag und wie Fragestellungen aussehen können ?
Ich glaube, man muss auch als Wiederholer gemeldet sein, damit man die Klausur schreiben kann. Bin mir aber nicht sicher.
Gruß
maischdro
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View profile[COLOR=red]Nein, man kann die Klausur irgendwann einmal später schreiben, auch wenn man den Kurs nicht als Wiederholer belegt hat. In den anderen Rechtkursen empfiehlt es sich jedoch zu Übungszwecken, möglichst viele EAs zu bearbeiten (wenn auch nur direkt als Klausurvorbereitung in der direkten Vorbereitungsphase ...). [/COLOR]
[COLOR=#ff0000]Rhetorik ist generell schwer auszurechnen. Es gibt hier zwei Extreme. Entweder überhaupt keine Vorbereitung (und man verlasse sich auf sein Gefühl) oder Skripte (z.B. Stilfiguren etc.) auswendig lernen. [/COLOR]
[COLOR=#ff0000]Man muss einen Mittelweg finden![/COLOR]
[COLOR=#ff0000]Sandra[/COLOR]
Manuel80
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View profileDanke. Also dann werde ich die EAs in diesem Semester machen (wobei ich ab heute die Zualssung erlangt habe, weil die 2.Arbeit bestanden wurde) und die Pflichtveranstaltung im nächsten Semester besuchen.
Dann muss ich mich wohl auch nicht mehr als Wiedeholer anmelden.
Danke für eure Hilfe!
maischdro
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View profileDein einziges Problem:
Du wirst nächstes Semester als "Nicht-Wiederholer" nicht automatisch über die Pflichtveranstaltung informiert.
Sandra