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Gesamtglossar/Hilfsmittel

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gem. Angabe des Lehrstuhls sind im Glossar "nur Unterstreichungen, Korrekturanmerkungen und die Anbringung von Post-its mit Stichwörtern gestattet" (steht auf der Seite des Lehrstuhls, wo man auch die klausurrelevanten Themengebiete sehen kann)

Hat jemand von euch eine Info vom Lehrstuhl oder StZ, wie die o.g. Formulierung hinsichtlich der Post-its mit Stichwörtern definiert werden kann?

Man könnte darunter ja auch verstehen, dass man sich (Rechen-?)Beispiele oder Erläuterungen "stichwortartig" auf Post-its aufschreibt und in das Gesamtglossar klebt :cool:

Viele Grüße!

Comments

Na du darfst dir z.B. "Varianz" auf das Post-It draufschreiben damit du schneller die Formel für die Varianz findest. Aber ich bin ziemlich sicher, dass du dir keine Rechenbeispiele aufschreiben darfst.

Ich hatte bei meiner Klausur am Ende gar keine Post-Its, da ich mich durch das Rechnen alter Klausuren mit Hilfe des Glossars (da steht wirklich viel drin, man muss sich nur dran gewöhnen in das Glossar rein zu schauen) so gut darin zurechtgefunden hab, dass mich Zettel am Rand eher noch gestört hätten.

Letztendlich hilft das Glossar nur (meiner Meinung nach), wenn man vorher damit geübt hat und es nicht in der Klausur zum ersten Mal benutzt.

viele Grüße
schmetterling

Einfache Merkregel: Keine zusätzlichen Informationen, die nicht schon im Glossar enthalten sind, auf die Post-its schreiben.

Nur so am Rande: Man darf eine selbsterstellte Gliederung des Kursmaterials in das Gesamtglossar einlegen.

auch wenn die vieleicht komisch klingt. Ist das Gesamtglossar, das ich mit den Unterlagen gekriegt habe, gemeint oder nur der Anhang dazu? Ich will nicht etwas falsch machen.

Was heißt es wohl, dass man das Gesamtglossar mit zur Klausur nehmen darf?

Nirgendwo steht, dass man nur den Anhang dazu mitnehmen darf.