ich wollt mal fragen inwiefern man seine Gestztestexte bearbeiten darf? Ich hab farbige Postits genommen und die einzelnen Paragraphen farbig markiert....
kann mir jemand sagen ob das zulässig ist, oder müssen die Gesetzte absolut jungfrölich sein?
gruß philipp
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b12506
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siehe hier:
[URL="https://www.fernuni-hagen.de/rewi/pruefungsamtportal/pruefungsinformationen.shtml"]Prüfungsinformationen - Prüfungsamtportal - Rechtswissenschaftliche Fakultät - FernUniversitt in Hagen[/URL]
Unter Prüfungsinformation Nr. 2 auf Seite 23.
und hier:
[URL="https://www.fernuni-hagen.de/rewi/aktuelles/index65800.shtml"]Neue Ausgabe der Hagener Depesche - Aktuelles - Rechtswissenschaftliche Fakultät - FernUniversitt in Hagen[/URL]
hier ist ein interessanter Artikel zum Thema Markierungen in Gesetzestexten (Depeche Nr. 18)