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Gesetzestexte

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wie es scheint muss ich dieses Semester ein wenig umplanen und statt wie angestrebt VerfR nun ArbVR belegen. Die Unterlagen dazu befinden sich in Italien, ich bin in Kamerun. Wird alles ein wenig knapp weil meine Rückkehr erst für den 27. April geplant ist. Damit ich wenigstens dann richtig loslegen kann will ich schon jetzt die entsprechenden Gesetzestexte besorgen. Kann aber in den KEs logischerweise nicht nachschauen, welche ich brauche. Kann mir wer weiterhelfen?
Danke und viele Grüße
Jana

Comments

Arbeitsgesetze in der akteuellen Ausgabe vom beck-Verlag sind ausreichend.

Viel Spaß in Kamerun oder Italien oder wo auch immer,

SaM

Ich habe dieselbe Problemen hier in Brasilien. Ich bin Richter hier in Rio und fliegt nach Deutschland, um in einem Kongress teilzunehmen.
Ich möchte vor des Kongresses schon was lernen über Deutsches Arbeitsrecht und Arbprozessrecht. Könnte jemand mir helfen?
Viele Grüsse aus Rio.
Fernando Abreu

ferreis wrote:

Hallo.
Ich habe dieselbe Problemen hier in Brasilien. Ich bin Richter hier in Rio und fliegt nach Deutschland, um in einem Kongress teilzunehmen.
Ich möchte vor des Kongresses schon was lernen über Deutsches Arbeitsrecht und Arbprozessrecht. Könnte jemand mir helfen?
Viele Grüsse aus Rio.
Fernando Abreu

Was brauchst Du denn?

Gruß
Frank

meint Ihr, die Arbeitsgesetze vom Beck-Verlag in der 70. Auflage sind auch noch aktuell genug für die kommende Klausur? :confused: Mittlerweile gibts ja schon die 72. Auflage...

Viele Grüße
Lexa

Lexa wrote:

Hallo,

meint Ihr, die Arbeitsgesetze vom Beck-Verlag in der 70. Auflage sind auch noch aktuell genug für die kommende Klausur? :confused: Mittlerweile gibts ja schon die 72. Auflage...

Viele Grüße
Lexa


Guck mal, ob du das AGG schon da drin hast. Könnte mir vorstellen, dass es in deiner Auflage noch nicht berücksichtigt wurde.Ansonsten fällt mir nichts ein.

Gruß

Auch ich habe mal eine Frage zu den Gesetzestexten, mich irritiert es, daß bei den Hilfsmitteln der Schönfelder oder die Beck-Texte angegeben sind. Im Schönfelder ist weder das TzBfG noch die GewO abgedruckt. Da ich die Klausur schreibe, ohne den Kurs bearbeitet zu haben (durch die Anrechnung), kenne ich nicht den gesamten Inhalt der KE´s. Was meint Ihr Eurer Erfahrung nach- wird auf mögliche Ansprüche aus Arbeitsvertrag i.V.m. GewO oder TzBfG kein Schwerpunkt gesetzt, muß man solche Ansprüche ohne Text parat haben, werden Auszüge bereitgestellt, wenn es von Nöten ist oder sollte man einfach die Beck-Texte mitnehmen?!? :confused: Über Eure Ideen und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen, CRicky

auch
ob Auszüge bereit gestellt werden weiß ich nicht. Dass man es ohne Text bearbeiten soll, halte ich für recht unwahrscheinlich. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie übersehen haben, dass die GeWO und das TzBfG nicht drin sind. Ich für meinen Teil habe beschlossen, dass die GewO nicht so ausreichend bearbeitet wird, dass es wahrscheinlich ist, dass Fälle damit gelöst werden müssen. Das TzBfG dagegen wird recht ausführlich angesprochen, so dass ich die Fälle doch gelernt habe. Wenn Du die Becktexte hast oder kaufen willst, würde ich sie zur Sicherheit mitnehmen und nicht den Schönfelder.
Viele Grüße
Jana

Vorsicht ist geboten! :eek:

Schönfelder i.S.d. §1 SchönfelderVO :D heisst bestimmt nicht nur Schönfelder Hauptband, sondern auch Ergänzungsband. Im Ergänzungsband steht das ganze Gerümpel :p drinn.

Also entweder die Gesamtausgabe des Schönfelder in Klausur buckeln oder die Becktexte Arbeitsrecht mitnehmen.

Viel Glück uns allen!

Für das TzBfG trifft das zu, für die GewO allerdings nicht... Die ist auch nicht im Ergänzungsband, sondern im Sartorius... Aber was das angeht, werde ich wohl auf Nr. sicher gehen und die dtv-Beck Texte nehmen, erspare ich mir auch Schlepperei und habe mehr Platz während der Klausur!

nochmal die sich immer wiederholende Frage:

man darf doch mit einem Textmarker im Gesetzestext "markieren bzw. unterstreichen"?

danke im voraus für die Antwort und allen viel glück bei der klausur

Mikrop wrote:

nochmal die sich immer wiederholende Frage:

man darf doch mit einem Textmarker im Gesetzestext "markieren bzw. unterstreichen"?\

dann hast Du doch sicher auch schon die sich immer wiederholende Antwort "Ja" gelesen

Danke für die schnelle antwort:)

wie kommst du denn mit dem lernen voran?
worauf hast du deinen schwerpunkt gesetzt?