Ok, ich schreibe den ersten Beitrag hier.
Ich habe [URL="https://www.fernuni-hagen.de/mathinf/studium/lehre/klausuren_pruefungen/leistungsnachweise.shtml"]hier[/URL] gelesen
Für einen Übungsschein zu einem Kurs sind meist eine bestandene Kursabschlussklausur und das Erreichen einer bestimmten Mindestpunktzahl bei den Einsendeaufgaben erforderlich. Die Kursabschlussklausur kann - insbesondere bei weiterführenden Kursen – durch eine mündliche Prüfung in Hagen ersetzt werden.
Wie soll man das verstehen?
Man kann "bei weiterführenden Kursen", also für 01141 wäre wahrscheinlich einer von:
Lineare Algebra (ab WS09/10)
Analysis (ab SS 2010)
Stochastik (ab SS 2010)
Maß- und Integrationstheorie (ab WS09/10)
oder auch
01104 Lineare Algebra 1
01105 Lineare Algebra 2
01134 Analysis 1
01135 Analysis 2
eine mündliche prüfung ablegen(was ich gerne möchte)
und dafür ist 01141 erledigt?:rolleyes:
(wenn man bei Einsendeaufgaben genug Punkte gesammelt hat,
fall das vorausgesetzt ist)
Falls ihr nicht wisst, werde ich die Informatiker mal fragen.
Comments
theta
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View profileIch habe bei den Informatikern durchgesucht,
und soviel Information finde ich für 01141
theta
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View profileAlso ich habe [url="#?t=22784"]hier[/URL] gelesen, 01613 kann man sowohl schreiben als auch reden, somit müsste 01141 auch nicht viel anders sein, schätze ich.
doppelpi
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View profileOhne die genaue Lage fuer 1141 zu kennen - im allgemeinen ist es so dass der/die KursbetreuerIn festlegt wie man einen LN bekommt. Dies ist oft eine Klausur (+ evtl. Einsendeaufgaben worüber hier schon mal heiss diskutiert wurde ob es denn zulässig ist).
Manchmal ziehen die Kursbetreuer aber ein mündliche Prüfung vor (oder es gibt einen LN gar nur für die Bearbeitung von EAs). Dies ist v.a. dann der Fall, wenn es wenige TeilnehmerInnen gibt und es sich nicht lohnt extra eine Klausur zu entwerfen. Darum v.a. in höheren Kursen.
=> Ich denke also nicht dass du den LN 1141 durch eine mündliche in einem höheren Kurs ersetzen kannst.
doppelpi
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View profileHier gilt 01613 schriftlich => LN
mündlich => Fachprüfung
(In Informatik kann man in Grenzen wählen in welchen Fächern man einen LN und in welchen eine FP macht.)
theta
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View profileGut! schauen wir mal, bin bloss zu ungeduldig:auweia
Nunca
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View profileIch habe ja noch gar keine Ahnung vom Studium, aber ich würde sagen, dass da klar steht: vor allem bei weiterführenden Kursen (also bei Grundlagen eher nicht) kann die Abschlussklausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden, ganz allgemein für alle Übungsscheine. Daraus folgt in Grundagen wird wohl eher eine Klausur verlangt. Aber durch eine mündliche Prüfung wird auf gar keinen Fall die Klausur in einem anderen Fach ersetzt-
LG
Nunca
Fratz
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View profileWelche Prüfungsleistungen schriftlich und mündlich zu erfolgen haben steht in der Prüfungsordnung (§ 12 Abs. 2), da gibt es keinen Verhandlungsspielraum.
Bei Leistungsnachweisen (01141 zum Beispiel) definiert der Kursanbieter (meistens auch der Prüfer) die Prüfungsdurchführung. 01141 wird zwar durch eine schriftliche Klausur geprüft, könnte aber auch durch eine mündliche Prüfung veranstaltet werden, wenn man wollte auch nur durch die erfolgreiche Bearbeitung der Einsendearbeiten.
vienna
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View profileDer Fratz der kanns !
Übrigens, die 01141 Prüfung kann man so oft wieder holen wie es einem beliebt. Das hat keine Konsequenzen, also ist die Angst unbegründet.
Fratz
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View profileWenn man nach der Fernuni nie wieder an eine andere Hochschule will ist das wirklich unbegründet.
Aber: Wer aber 3 Fehlversuche hat und dann an eine andere Uni wechselt muss sich, in Abhängigkeit der dann geltenden Prüfungsordnung, ggf. die Fehlversuche anrechnen lassen. Da wird man immatrikuliert, dann zählt einer die Fehlversuche und schon ist man aus dem Studiengang für den Rest seinen Lebens raus, dann gibts auch keinen Weg zurück in den Studiengang an der Fernuni. An manchen Unis ist der Fehlerzähler schon bei 2 abgelaufen.
Was ich aber viel wichtiger finde: Wer nach dem 3. Versuch in Mathematische Grundlagen nicht bestanden hat sollte die Einsicht haben er/sie nicht für dieses Studium geeignet ist, egal ob aufgrund geistiger Minderleistung oder, was meistens der Fall ist, wegen Faulheit.
chris*
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View profileWelche Uni hat denn so eine Prüfungsordnung? Normalerweise steht da lediglich drin, dass man nicht die Bachelorprüfung in Mathematik o.ä. endgültig nicht bestanden haben darf. Da das auch bei 10 Fehlversuchen in 1141 nicht der Fall ist, ist das irrelevant.
Fratz
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View profileDas sollte man herausfinden, bevor man sich an einer Uni immatrikuliert!\
Nein, ist es nicht. Wenn nämlich an der neuen Hochschule Mathematische Grundlagen kein LN sondern eine Klausur ist, dann schlägt die Anzahl der Fehlversuche voll ein. Genau den Fall hatte ich letztens mit zwei Studenten. Der eine hat schon 3 Fehlversuche bei einem LN gehabt und wollte dann zu seinem Kumpel an eine andere Uni wechseln. Der Wechsel war in Ordnung und wurde auch vollzogen, aber im Rahmen einer späteren Anrechnung bei anderen Prüfungen hat sich der Student im Beisein des Mitglieds der Prüfungskommision "verplappert" ("An meienr alten Hochschule konnte man Fach ... beliebig oft wiederholen, warum darf ich das hier nicht!") und sollte dann den Nachweis erbringen, wieviele Fehlversuche er bei dem LN bereits hatte. Daraufhin wurde er von Amts wegen wegen Überschreitung der Prüfungsversuche exmatrikuliert, denn an seiner neuen Uni gab es eine Fachprüfung, die genauso hieß wie die LN-Prüfung an der alten Uni.
Auch die Fernuni Hagen zählt Fehlversuche an anderen Hochschulen, interessanterweise aber nicht immer. Das hängt vom Studiengang udn der dazugehörigen PO ab.
BTW: PO Bachelor Mathematik vom 1.4.2009:\
chris*
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View profileDa würde mich ja mal die exakte Begründung interessieren. Würde mich wundern, wenn das alles schlüssig ist.
Fratz
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View profileDie Fernuni könnte es ganz problemlos begründen. Als Beispiel diese PO:
[URL]https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/fakultaetfuermathematikundinformatik/studiengaenge/zusatzstudienganginformatik/popraktinf_aktuell.pdf[/URL]
Da liest man den zweiten Satz in § 16. Da gibt es nichts mehr zu diskutieren!
Oder hier mal weitersuchen:
[url=https://www.google.de/search?hl=de&q=site%3Awww.fernuni-hagen.de+%22Fehlversuche+im+selben+Fach%22&meta]site:www.fernuni-hagen.de "Fehlversuche im selben Fach" - Google-Suche[/url]=
Deshalb kann ich jeden nur empfehlen die lasche Regelung der unendlichen Wiederholbarkeit von Leistungsnachweisen nicht auszunutzen!
chris*
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View profileMit exakter Begründung meinte ich übrigens nicht eine Prüfungsordnung, die das bei einer bestimmten Lesart vielleicht andeutungsweise so regeln könnte :rolleyes:
Ich seh bisher nicht, dass bei Leistungsnachweisen überhaupt sowas wie ein "Fehlversuch" anfällt.
Fratz
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View profileDie Begründung im Beispiel lautete sinngemäß Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl an Wiederholungsprüfungen. Fehlversuche an der ersten Uni zählten da eben mit, weil es in der PO so festgelegt ist.\
Was du siehst und was das Prüfungsamt sieht wirst du im Rahmen eines Verwaltungsgerichtverfahrens durch einen Richter klären lassen müssen, falls du jemals in diese Situation kommst. Wenn dir die Exmatrikulation ausgesprochen wurde bist du im Handlungszwang. Ansichten, Glaube und Meinungen zählen da nicht, sondern Fakten, §§ und die dazu passenden Argumente.
Im Übrigen muss nicht jede Uni die gleiche Definition für Leistungsnachweis haben wie du bzw. wie die Fernuni Hagen. Ich kenne sehr viele Hochschulen, die beispielsweise auch Leistungsnachweise nicht beliebig oft wiederholen lassen. Mir ist da sogar eine bekannt, die innerhalb eines Studiengangs einen LN beliebig oft wiederholen lässt und einen anderen maximal 2 bzw. 3 Mal.
chris*
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View profileAch, und dein Student hat das vor Gericht gebracht und dort verloren? Wäre eine nicht ganz unwichtige Zusatzinformation gewesen.
Fratz
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View profileMir ist egal was andere klagen oder nicht, ich weiß jedenfalls worauf ich bei einem Hochschulwechsel zu achten habe, damit ich gar nicht erst das Problem haben werde darüber nachzudenken ein Verwaltungsgericht zu bemühen.