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Betreff: Ein WELT-Artikel fuer Sie - NPD klagt gegen die Berliner Polizei

 NPD klagt gegen die Berliner Polizei

 Abbruch des Aufmarschs soll Nachspiel haben - Auch Juristen sehen\
 Fehlverhalten der Einsatzkräfte

 Berlin -

 Die NPD will nach dem von ihr vorzeitig beendeten Aufmarsch zum 8. Mai\
 in Berlin Klage gegen die Polizei erheben. Die rund 7500 im Einsatz\
 befindlichen Uniformierten hätten, so der Vorwurf der Rechtspartei,\
 nicht alles getan, um die Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Rund\
 4000 friedliche Gegendemonstranten hatten einen Marsch der etwa 3000\
 am Alexanderplatz versammelten NPD-Anhänger verhindert.

 Bestärkt fühlt sich die NPD unter anderem durch die Berichterstattung\
 in der linksalternativen "Taz". In einem Beitrag der Zeitung heißt es,\
 die Polizei habe den Gegendemonstranten über Megafon mitgeteilt: "Die\
 NPD-Demonstration ist abgesagt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!" Auch\
 nach Ansicht von Juristen hätte die Polizei alle Mittel einsetzen\
 müssen, um die Straße zu räumen und damit für den reibungslosen Ablauf\
 der rechten Demonstration zu sorgen.

 Die NPD-Nachwuchsorganisation Junge Nationaldemokraten hatte am\
 4. November vergangenen Jahres einen Gedenkmarsch im Zentrum der\
 Hauptstadt beantragt. Nach einem juristischen Tauziehen entschied am\
 Freitag schließlich das Bundesverfassungsgericht in einem\
 Eilverfahren, die Rechtsextremen dürften nicht am Holocaust-Mahnmal\
 und am Brandenburger Tor demonstrieren. Erlaubt wurde entsprechend den\
 Auflagen des Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch ein Marsch\
 vom Alexanderplatz über die Straße Unter den Linden zum Bahnhof\
 Friedrichstraße.

 Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte am\
 Montag, er sei dankbar, daß es ein breites Bündnis dafür gegeben habe,\
 den Neonazis nicht die Straße zu überlassen, und daß dies friedlich\
 verlaufen sei. Dies habe gezeigt, daß es so die Möglichkeit gebe,\
 solchen Demonstrationen zu begegnen.

 Aufgerufen zur Blockade hatten verschiedene Veranstalter der Feste zum\
 60. Jahrestag des Kriegsendes sowie die Berliner Grünen.\
 Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte die Besucher am "Tag\
 der Demokratie" aufgefordert, einen "lockeren Spaziergang" zur Brücke\
 neben dem Berliner Dom zu unternehmen, so daß die NPD nicht passieren\
 könne.

 Genau das aber ist nach Ansicht des Schweriner Juristen Wolfgang Leist\
 das Problem. Der Autor des Buches "Versammlungsrecht und\
 Rechtsextremismus" hält das Vorgehen der Polizei und der\
 Gegendemonstranten für "klar rechtswidrig". "Eine Demonstration, die\
 genehmigt ist, muß stattfinden können. Die Polizei hat eine\
 Bringschuld, das heißt, sie muß alle Hindernisse auf der\
 vorgeschriebenen Strecke aus dem Weg räumen", sagte der Jurist der\
 WELT.

 Ob es einem politisch gefalle oder nicht: Das Demonstrations- und\
 Versammlungsrecht gelte "nicht nur für die Guten". Die Polizei hätte\
 mit Verweis auf die Rechtswidrigkeit zum Verlassen der Straße\
 auffordern müssen, im weiteren die Personalien der Demonstranten\
 aufnehmen, diese bei einer Weigerung mit einer Polizeikette von der\
 Straße drängen - und wenn das alles nicht geholfen hätte, als letztes\
 Mittel Gewalt anwenden müssen.

 Bereits am Samstag hatte ein hoher Polizeibeamter verlauten lassen,\
 bei einer friedlichen Blockade würden sie nicht mit Gewalt\
 einschreiten. Polizeipräsident Dieter Glietsch stellte sich gestern\
 vor seine Beamten. Die Räumung der Brücke wäre unverhältnismäßig\
 gewesen. Weiter sagte er: "Das geltende Recht läßt nicht zu, daß wir\
 einen Aufzug durchprügeln." Außerdem sei es nach dem\
 Versammlungsgesetz Aufgabe der Polizei gewesen, die NPD-Demonstranten\
 zu schützen.

 Die Gefahr, daß es zu schweren Ausschreitungen und einem polizeilichen\
 Notstand hätte kommen können, sieht Wolfgang Leist aufgrund der\
 Zusammensetzung der Gegendemonstranten nicht: "Da standen ja nicht\
 5000 vermummte Autonome", sagte der Jurist. Die Blockade sowie die\
 Aufforderung, den genehmigten Aufmarsch der NPD so unmöglich zu\
 machen, könnte sogar als Straftat bewertet werden. Die Situation in\
 Berlin, so Leist, provoziere geradezu zu der Frage nach dem\
 umgekehrten Fall: "Wie würde die Diskussion aussehen, wenn 2000\
 NPD-Anhänger eine genehmigte Demonstration von friedlichen Bürgern\
 blockiert hätten und die Polizei nicht eingeschritten wäre?"

 Zurückhaltender äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der\
 Unionsbundestagsfraktion, Jürgen Gehb. Eine Deeskalationsstrategie sei\
 immer zu begrüßen. "Ob das Nichteinschreiten der Polizei gegenüber den\
 Demonstranten rechtswidrig war, sollten gegebenenfalls die Gericht\
 entscheiden", sagte Gehb der WELT.

 lbk/hhn/kä

 Artikel erschienen am Di, 10. Mai 2005

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