im § 267 Abs. 3 heißt es das eine Kapitalgesellschaft stets als gross einzustufen ist wenn sie mit Aktien handelt - heißt das alle AG´s immer 3 sind?
Eveline
Nein. Nicht, wenn sie damit handelt, sondern die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Und zwar nach den Bestimmungen des [SIZE=-1]WpHG
(Also die Aktien, der eigenen Gesellschaft)
2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 1 bezeichneten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 16 060 000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ [URL="https://dejure.org/gesetze/HGB/268.html"]268[/URL] Abs. 3). 2. 32 120 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag. 3. Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.
(3) Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 2 bezeichneten Merkmale überschreiten.
Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große, wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des [URL="https://dejure.org/dienste/internet?rechtliches.de/info_WpHG.html"]Wertpapierhandelsgesetzes[/URL] ((5) Organisierter Markt im Sinne dieses Gesetzes ist ein Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist.) durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des [URL="https://dejure.org/dienste/internet?rechtliches.de/info_WpHG.html"]Wertpapierhandelsgesetzes[/URL] (§ 2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind,
Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und wenn sie an einem Markt gehandelt werden können. Wertpapiere sind auch Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden) **in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist.
Eveline,
ja, völlig richtig. Eine börsennotierte KG, also eine deren Aktien an der Börse gehandelt werden ist immer groß (also 3).
Dieser witzlose Fall kam aber noch nie und wird auch wohl nie in einer Klausur vorkommen.
Comments
Duddits
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View profileNein. Nicht, wenn sie damit handelt, sondern die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden. Und zwar nach den Bestimmungen des [SIZE=-1]WpHG
(Also die Aktien, der eigenen Gesellschaft)
2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 1 bezeichneten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 16 060 000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ [URL="https://dejure.org/gesetze/HGB/268.html"]268[/URL] Abs. 3). 2. 32 120 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag. 3. Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.
(3) Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 2 bezeichneten Merkmale überschreiten.
Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große, wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des [URL="https://dejure.org/dienste/internet?rechtliches.de/info_WpHG.html"]Wertpapierhandelsgesetzes[/URL] ((5) Organisierter Markt im Sinne dieses Gesetzes ist ein Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist.) durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des [URL="https://dejure.org/dienste/internet?rechtliches.de/info_WpHG.html"]Wertpapierhandelsgesetzes[/URL] (§ 2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind,
Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und wenn sie an einem Markt gehandelt werden können. Wertpapiere sind auch Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden) **in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist.
Duddits**
TruPlaya
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View profileEveline,
ja, völlig richtig. Eine börsennotierte KG, also eine deren Aktien an der Börse gehandelt werden ist immer groß (also 3).
Dieser witzlose Fall kam aber noch nie und wird auch wohl nie in einer Klausur vorkommen.
tru
Duddits
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View profileDein Wort in Gottes Gehörgang ;)- bedenke, es ist ein neuer Lehrstuhl :D
Duddits
TruPlaya
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View profileOk,
falls da doch was von börsennotiert steht schreib ich halt 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 33 3 3 3 3 Konkurs oder so...