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xenforo

Grund & Boden

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In den Klausuren 03/04 und 03/05 gibt es jeweils eine Aufgabe zum Bewerten des GRund und Boden.

In 03/04 steht bei Aufgabe 5 cb) als ML

360 xxx xxx 430 717

Hier handelt es sich um eine KG.


In 03/05 steht bei Aufgabe 4 aa) als ML

350 430 430 xxx xxx

Hier handelt es sich um eine GmbH.

zur Frage:

Gemäß § 253 Abs. 5 darf ich doch den niedrigeren wert beibehalten!
Handelt es sich hierbei in der ML 03/05 um einen Fehler, oder macht es einen unterschied ob es eine GmbH oder eine KG ist?:confused:
Ich glaube das die ML falsch ist.

cu
Olaf

Comments

Olaf,

für Kaptialgesellschaften gilt das Wertaufholungsgebot gem. § 280 HGB, d.h. du musst in der Klausur 03/05 zuschreiben. Anders bei Personengesellschaften, da besteht Beibehaltungswahlrecht.

Gruß Zeus

KG ist eine Kommanditgesellschaft - rechtlich also eine Personengesellschaft

GmbH ist eine Kapitalgesellschaft

KG ist [U]nicht [/U] die Abkürzung für Kapitalgesellschaft.

Gruß
Eveline

Bin mir desen jetzt auch bewußt geworden.
Lieber spät als nie!
Solte so nen Fehler am Dienstag besser nicht machen :D

cu
Olaf