In den Klausuren 03/04 und 03/05 gibt es jeweils eine Aufgabe zum Bewerten des GRund und Boden.
In 03/04 steht bei Aufgabe 5 cb) als ML
360 xxx xxx 430 717
Hier handelt es sich um eine KG.
In 03/05 steht bei Aufgabe 4 aa) als ML
350 430 430 xxx xxx
Hier handelt es sich um eine GmbH.
zur Frage:
Gemäß § 253 Abs. 5 darf ich doch den niedrigeren wert beibehalten!
Handelt es sich hierbei in der ML 03/05 um einen Fehler, oder macht es einen unterschied ob es eine GmbH oder eine KG ist?:confused:
Ich glaube das die ML falsch ist.
cu
Olaf
Comments
Zeus
Contributions on this page: 1
View profileOlaf,
für Kaptialgesellschaften gilt das Wertaufholungsgebot gem. § 280 HGB, d.h. du musst in der Klausur 03/05 zuschreiben. Anders bei Personengesellschaften, da besteht Beibehaltungswahlrecht.
Gruß Zeus
Eveline
Contributions on this page: 1
View profileKG ist eine Kommanditgesellschaft - rechtlich also eine Personengesellschaft
GmbH ist eine Kapitalgesellschaft
KG ist [U]nicht [/U] die Abkürzung für Kapitalgesellschaft.
Gruß
Eveline
Mr. Pink
Contributions on this page: 2
View profileBin mir desen jetzt auch bewußt geworden.
Lieber spät als nie!
Solte so nen Fehler am Dienstag besser nicht machen :D
cu
Olaf