Ich finde in meinem Wust einfach keine vernünftigen Infos, bitte Helft mir:
Welche Kosten müssen in eine Bewertung von "Grund und boden" / Gebäuden eingerechnet werden und welche dürfen es nicht und warum?
erlaubt:
z.B. Gewerbesteuer (logisch..)
Notarkosten KV (auch)
Eintragungsgebühr Amtsgericht (auch klar)
nicht einrechnen:
Kreditvermittlungsgebühr
aber was ist mit denen?
Maklergebühr
Gebäudefeuerversicherung
Grundbesitzabgaben
Kanalanschlussgebühren
Wasseranschlüsse
Stromversorgung für das Gebäude
Gebäudehaftpflichtversicherung
Grundbesitzabgaben
Wenn ihr keine Lust habt sagt mir nur wo es steht, ich dreh sonst noch durch. Ach ja bitte nicht den satz "um die Betriebsbereitschaft herzustellen", den kenne ich auch, aber mal ganz praktisch....
Naja, ich drehe halt langsam am rad
Grüsse
Andi
Comments
karimabjork
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View profileAlso grundsätzlich KEINE Versicherungen, Maklergebühr ja, Anschlüße/STrom ja, da bin ich mir ziemlich sicher, Grundbesitzabgaben (ähnlich wie Grundsteuer?) nein. Die Frage "Warum" ist gut, mich würde die Antwort auch interessieren!
Ariada
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View profileAlso folgende Punkte fallen m.E. unter laufende Kosten und gehören daher nicht in die AHK:
Gebäudefeuerversicherung
Grundbesitzabgaben
Stromversorgung für das Gebäude
Gebäudehaftpflichtversicherung
Grundbesitzabgaben
bei den folgenden Punkten bin ich mir auch nicht sicher:
Kanalanschlussgebühren - könnten m.E. AHK sein, wenn sie im Zusammenhang, dh. zeitnah mit der Anschaffung auftreten
Maklergebühr - würde ich zu den Anschaffungskosten zählen
Wasseranschlüsse - gehören quasi zur Grundausstattung des Gebäudes, vom "Bauchgefühl" her würde ich sie weglassen
Grüße Ari :winke
pinokw
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View profileVielen Dank, die Verbindung zu den regelmässigen Kosten trifft es wohl am ehesten.
Daher Wasserkosten (regelmässig wie Strom) - nein
Wasseranschluss (einmalig) ja
Langsam drehe ich hier am Rad und brauche etwas abwechslung....
Vielen Dank für die Klärung
Andi