da draußen,
habe mal eine Frage an die Beherrscher des Gutachtenstils.
Wenn im Sachverhalt eine bestimmte Tatsache klar vorliegt, zum Beispiel die Abgabe eines Angebots, darf man dann im Gutachten schreiben:
"dem Sachverhalt kann man entnehmen.."
"laut Sachverhalt..."
oder ähnliche auf den Sachverhalt verweisende Sätzchen?:confused:
Freue mich über eure Hilfe,
bis dahin viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Comments
Duddits
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View profileWenn es Dinge gibt, die klar aus dem Sachverhalt ergeben. Brauchst Du es nur kurz erwähnen, so wie Du es schon verbeispietlt hast. Denn warum sollte man Dinge prüfen, die da stehen.
Wird später z. B. oft beim Kaufvertrag vorkommen. Im Sachverhalt steht dann A kauft von B xy.
Somit ist ein Vertrag vorhanden, der nicht mehr einer Prüfung bedarf (Es gibt Ausnahmen, die sich aber aus dem SV erkennen lassen).
Ebenso musst Du nicht etwas doppelt prüfen. Wenn z. B. mehrere Teilaufgaben vorhanden sind, und eine Prüfung immer wieder kommt. Dann pürfst Du im ersten Fall. Bei den folgenden Fällen verweist Du nur noch nach oben zur entsprechenden Stelle.
masir
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Sachverhalt wird nicht erwähnt! Er ist der gegebene Lebenssachverhalt, Punkt.
Also nicht im Urteilsstil "Laut Sachverhalt/Aufgabentext haben A und B einen Kaufvertrag [...] geschlossen" sondern nur "A und B haben ...".
Caro_Be
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View profileOk danke euch beiden, heute ist die dritte EA eingetroffen zu BGB AT....auf den ersten Blick sieht sie bisschen kompliziert aus aber das wird wohl gehen..
Viele Grüße, Caro
Natalie Geisler
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View profileIch habe etwas Probleme mit dem Gutachterstil! Habe dieses Semester angefangen mit BOL. Gibt es eventuell Bücher oder Hilfsschemata, wie man an den Gutachterstil herangeht? Wäre sehr dankbar darüber. Verzweifle manchmal!
Benedikt
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View profileHi Natalie!
Schau mal hier: [URL="#?t=4313"]#?t=4313[/URL]
Das ist Jutta's Mitschrift einer Mentorenveranstaltung. Fand ich damals sehr hilfreich.