Haftung?!
Hallo ihr Lieben,
ich steh auf dem Schlauch...
Man ist Kommanditist einer KG; mit 100 000€ Einlage von der man erst 40.000 geleistet hat.
Jahr 1: 10 Gewinn, Jahr 2: -15 Gewinn (also Verlust), Jahr 3: -20
Als Entnahme sind in allen 3 Jahren je 10 entstanden. Wenn ich nun in Jahr 4 Insolvent bin, mit welchem Betrag hafte ich als Kommanditist?
60.000 ausstehendes Geld und xxxxx ? sonst noch?
LG mia
Comments
piri
Contributions on this page: 2
View profileHmh, bin mir nicht ganz sicher, denk aber noch zusätzlich das in den beiden Jahren trotz Verlust entnommene Geld....
Tyffany
Contributions on this page: 3
View profileAlso zählen die 20 Entnahme in den Verlustjahren dazu, so dass er mit 80 haftet, aber die Entnahme im Gewinnjahr bleibt unverändert?
jud24
Contributions on this page: 1
View profileSo wie ich das verstanden habe, haftet ein Kommanditist nur mit seiner rückständigen Einlage.
piri
Contributions on this page: 2
View profileKE 1 Seite 31:
"...Ausschüttungen, die über das zumutbare Maß hinausgehen,...ein Wiederaufleben oder - im Fall ohnehin noch ausstehender Einalgen - eine Erweiterung der begrenzten persönlichen Haftung des Kommanditisten bewirken."
Also im Fall von Entnahmen trotz Verlusten interpretiert mein Bauchgefühl das als "über das Zumutbare Maß hinaus"... (?)
Grüßle, pira
Vampy
Contributions on this page: 1
Ich würde das so sehen:
[FONT=Tahoma]Einlage SOLL 100.000,00 100.000,00 100.000,00
[FONT=Tahoma]erbrachte Einlage 40.000,00 40.000,00 40.000,00
[FONT=Tahoma]Stand Kapitalkonto 40.000,00 40.000,00 15.000,00
[FONT=Tahoma]Gewinn 10.000,00 -15.000,00 -20.000,00
[FONT=Tahoma]Entnahme 10.000,00 10.000,00 10.000,00
[FONT=Tahoma]Stand Kapitalkonto 40.000,00 15.000,00 -15.000,00
[FONT=Tahoma]Haftungsumfang 60.000,00 70.000,00 80.000,00
Man sieht es leider nicht so gut, weil ich nicht weiß, wie man hier eine Tabelle einfügen kann. Hänge meine Berechnung mal als Anhang dran. Dann seiht man auch die Formeln.
Die Berechnung habe ich nach dem Schema in der KE vorgenommen:
Stand Kapitalkonto = Stand am Jahresanfang +/- Gewinne/Verluste – Entnahmen
Einlage lt. HR
./. tatsächlich erbrachte Einlage
./. einbehaltene Gewinnanteile
+ Entnahme zuvor einbehaltener Gewinnanteile
+ kapitalmindernde Einnahmen
= Haftungsumfang
Die beiden Entnahmen in den Verlustjahren sind meiner Meinung nach kapitalmindernd, weil das Eigenkapitalkonto einen Stand unter der erbrachten Einlage aufweist.
Insofern sind sie abzuziehen.
Also für das letzte Jahr:
100
./. 40
./. 0
+ 0
+ 20 (kumuliert)
=80
Oder?
Luisa
Tyffany
Contributions on this page: 3
View profileHmmmm kein schlechter Gedanke, 80.000 ist auch die richtige Antwort. Ich schau also doch besser nochmal in den Part rein mit der Berechnung