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Handelsrecht Limited; Zweigniederlassung

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Handelsrecht (Limited; Zweigniederlassung)

[font='Century Gothic']Der Begriff der Zweigniederlassung ist weder im deutschen recht noch in der europäischen Zweigniederlassungsrichtlinie definiert. Bei der Zweigniederlassung handelt es sich um einen Teil des Gesamtunternehmens, der zwar räumlich und organisatorisch, nicht aber rechtlich verselbständigt ist. Entscheidend ist das Vorliegen einer Organisationseinheit, die auch ohne die Hauptniederlassung als eigenständiges Unternehmen fortgeführt werden könnte. Merkmale der Zweigniederlassung sind demnach:

[font='Century Gothic']

[font=Symbol]· [font='Century Gothic']Geschäfte der Zweigniederlassung[font='Century Gothic'] (d.h. es muss sich um eine Tätigkeit von gewisser Dauer handeln und die Geschäfte müssen im Wesentlichen denen der Hauptniederlassung entsprechen, insbesondere darf es sich nicht nur um untergeordnete Hilfs- und Ausführungsgeschäfte handeln),

[font=Symbol]· [font='Century Gothic']Räumliche Selbständigkeit der Zweigneiderlassung[font='Century Gothic'] (z.B. eigene Geschäftsräume)

[font=Symbol]· [font='Century Gothic']Organisatorische Selbständigkeit der Zweigniederlassung[font='Century Gothic'] (z.B. eigenes Bankkonto, gesonderte Buchführung, nicht aber unbedingt ein eigenes Vermögen),

[font=Symbol]· [font='Century Gothic']Personelle Selbständigkeit der Zweigniederlassung[font='Century Gothic'] (d.h. der Leiter der Zweigniederlassung muss grundsätzliche befugt sein, diese im Rechtsverkehr selbständig zu vertreten).

[font='Century Gothic']

[font='Century Gothic']Die Zweigniederlassung ist nicht rechtsfähig. Dies gilt auch für die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens im Inland. Für eine englische private limited company mit Verwaltungssitz in Deutschland gelten – nach der Rechtsprechung des EuGH – die Regelungen für inländische Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Zweigniederlassung um den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit handelt. Eine englische private limited company, die ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt hat, verfügt im Inland regelmäßig über eine Zweigniederlassung.

[font='Century Gothic']

[font='Century Gothic']Die Errichtung einer Zweigniederlassung im Inland ist zwingend zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 13 e Abs. 2 Satz 1 HGB).

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Danke für die Infos!

Gute Zusammenfassung