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HGB präparieren

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Lernwilligen und Lernwütigen,

ich suche noch das "perfekte" System, das HGB und den Kontenplan für die Klausur zu präparieren.
Wie finde ich was am schnellsten? Welche Paragraphen sollte man auf keinen Fall vergessen und wie weit darf ich mit meinen Markierungen gehen, ohne aus der Prüfung geworfen zu werden?

Bin für jeden Tip (...weniger auswendig lernen zu müssen) dankbar.


Viele Grüße

Stefanie

Comments

Frosch wrote:

Hallo an alle Lernwilligen und Lernwütigen,

ich suche noch das "perfekte" System, das HGB und den Kontenplan für die Klausur zu präparieren.
Wie finde ich was am schnellsten? Welche Paragraphen sollte man auf keinen Fall vergessen und wie weit darf ich mit meinen Markierungen gehen, ohne aus der Prüfung geworfen zu werden?

Bin für jeden Tip (...weniger auswendig lernen zu müssen) dankbar.


Viele Grüße

Stefanie

Also - ich werde mir z.B. in jedem Fall in der handelsrechtlichen GuV (§275) einen Unterstrich an jede Stelle machen, an der ein Ergebnis zu berechnen ist...

Volker

Ich werde mir auch so ein paar wichtige Stellen mit Textmarker hervorheben!

Z.B. die Größenklassifizierung, etc.

[color=black][b]Markierungen und Unterstreichungen sind erlaubt[/b][/color]

AHJA... aber was sind denn Markierungen und Unterstreichungen?!

Textmarker, alles bunt anmalen mit 10 verschiedenen Farben (bis man gar nicht mehr durchblickt und das HGB im Chaos versinkt) müßte erlaubt sein.

Zettel zwischen die Seiten legen, Eselsohren, Stücke & Streifen aus Seiten herausreißen, Kaugummi dazwischenkleben, Klebezettelchen und Büroklammern - was ist damit?

Linien sind Unterstreichungen, Kreuzchen sind Markierungen. Nachvollziehbar. Kringel um einzelne Paragraphen sicherlich auch. Aber wo ist der Unterschied zwischen einem Kreuzchen X bzw. Kringel O und einem beliebigen anderen Großbuchstaben, hmm?
Wenn ein Kreuzchen erlaubt ist, dann doch sicher auch mehrere hintereinander. Dann doch gleich auch andere Zeichen und Symbole... Wo ist denn da bitte die Grenze zwischen Markierungen und Beschriftungen? :cool:





...bitte nicht allzu ernst nehmen, BWL hinterläßt seine Spuren... :dunce:

Gruß - Das Frosch

würde mich auch interessieren, wo da die Grenzen sind.
Sind denn eigentlich Klebezettel erlaubt? Natürlich ohne Aufschrift, das ist klar. Aber immerhin, würde ich auf die Weise die Wichtigsten Paragraphen sofort aufschlagen können, ohne erst zu blättern. (Jede Sekunde ist kostbar!)

Ich werde mir vielleicht so Wörter wie "können/dürfen" und "sind" in verschiedenen Farben markieren - um die Abgrenzung zwischen Pflicht und Wahlrecht auseinanderhaltern zu können.

Den §275 präpariere ich mir auch wie oben schon beschrieben, dass ist sicher eine gute Hilfe.

auch ich wüßte gerne, ob jemand von Euch etwas zu den Grenzen sagen kann.
Die Idee mit dem §275 finde ich gut --> Das werde ich auch so machen !

Viele Grüße,
Thomas

Meinen Kontenplan habe ich schön bunt markiert.

Zum einen habe ich Farben genommen um das ein oder andere Konto schnell zu finden (z.B. 175 - habe ohne die Markierung immer ewig gesucht bis ich das Umsatzsteuer-Konto gefunden hatte).

Zum anderen gibt's gleiche Farben für zusammengehörige Konten, wobei ich mir einen farblichen Punkt links von der Konto-Nummer im Fall von Aktiv- bzw. Aufwandskonten und einen farblichen Punkt rechts von der Konto-Nummer beim Gegenkonto (Passiv- bzw. Ertragskonten) mache. Zum Beispiel sind bei mir so Markiert 470/086 oder 430/171, also vor allem solche Fälle, die nur selten in Klausuren vorgekommen sind und deshalb nicht so präsent sind wie beispielsweise die Gute Pauschalwertberichtigung: 159/226 und 232/159.

Ach so:
Bevor ihr in Eurem Kontenplan rumsaut und am Schluß gar nichts mehr erkennt, empfehle ich zuerst mit einem - nicht in der Klausur zugelassenen - Ausdruck von [url]https://www.fernuni-hagen.de/littkemann/Kurse/k00046/kontenplan.pdf[/url] zu "üben" und erst kurz vor der Klausur Euer optimales Markierungsschema zu übertragen.

Wieso nicht zugelassen???? nur weil sie ausgedruckt sind? gerade die sind es, die ich mir zurechtgemalt habe... :-(

mein original ist mit ganz anderen notizen versehen, weil ich ja am anfang meines 1. semsters noch nicht einmal wusste, was man denn ueberhaupt mit in die Klausur nehmen darf, geschweige denn makieren, nicht makieren darf...

grrrrr!!

Die ausgedruckten Kontenpläne enthalten eben manchmal ganz andere Sachen als Kontenpläne ... ;) Ich denke deswegen hat die Fernuni nur offizielle Kontenpläne erlaubt, sonst kommen manche Studenten auch mit 500 ausgedruckten BGB - Seiten an ... Alles bestimmt schon mal dagewesen

An "durchhalter" und alle die auch in ihrem Kontenplan verbotenerweise rumgeschrieben haben:

Noch ist nix verloren: bei der Versandstelle der FernUni kannst Du telefonisch unter
(02331) 987 2077
Mo-Fr 8:00-12:00 und 13:00-15:30
noch schnell einen Kontenplan nachordern. Sollte in 2-3 Tagen bei Dir ankommen.