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xenforo

Hiiiiiillllfeeeeeeeeeeeee

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kann mir jemand sagen, welche der folgenden Buchungen richtig ist:

Buchungssatz:

Wie in jedem Jahr Hat unser steuerberater mit seinen arbeiten begonnen. Für diesen teil kündigt er uns den Eingang serner Rechnung über 1.400 € + 10% MWSt. für Anfang Januar an. zugleich teilt er mit mit einem weiteren Honorar von 600 € rechnen müssen.

ist diese Buchung richtig???

470/178 1.400
470/088 600

oder dieses???

470/178 1.400
250/088 600

kann mir jemand weiterhelfen?? :confused:oder ist es egal weil beides sowieso GuV konten sind. bin mir unsicher??:confused:

gruß

Comments

ich sage beides Kto. 470, also Variante 1. Da die Rückstellung die Kosten für den Berater entält. Beraterkosten = Sonst. Grundkosten

Kto. 250 kommt hier nicht in Frage, da wie schon beschrieben ... eingetretene Wagnisse, ohne Versicherungsschutz
Bsp.: Hagelschaden, zwar Gebäudeversicherung aber ohne Ausgleich von
Hagelschäden

Das war meine Meinug, für andere Darstellungen bin ich natürlich offen.

Gruß Zeus

Ich denk auch, daß Zeus Recht hat!

Gruß Daniel

ich auch! ich auch!

Zeus wrote:

..ich sage beides Kto. 470, also Variante 1. Da die Rückstellung die Kosten für den Berater entält. Beraterkosten = Sonst. Grundkosten

Vollkommen korrekt! Man verbucht 2mal die gleiche Leistung, also muss auch das Kto. übereinstimmen - und da ist nun mal für "Beratung" Nr. 470 angegeben. Der Unterschied ist lediglich, dass für die 1.400 Eus bereits dezidiert die Rechnung angekündigt ist- wir also eine antizipative Verbindlichkeit haben (wir wissen, es kommt genau in der Höhe, die Leistung ist erbracht, und wir müssen noch zahlen--> Kto. 178 / sonstige Verbindlichkeiten) und die 600 Eus sind "so wie üblich über den Daumen gepeilt" (es kommt also wahrscheinlich, und wir stellen vorsichtshalber dafür was zurück --> Kto. 088 / sonstige Rückstellungen)