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Hiiiillffeee! letze Frage zu Blanzgewinn / Ausschüttung

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Hiiiillffeee!! letze Frage zu Blanzgewinn / Ausschüttung

Eigentlich sind es zwei Fragen:

folgendes ausführliches Schema:

Jahresüberschuss (JÜ)
./. Verlustvortrag
= bereinigter JÜ
./. Dotierung der ges. Rücklage (sofern erforderlich)
= JÜ nach Dotierung
[COLOR="Red"]./. Einstellung in and. Gewinnrücklagen (max. 50% v. JÜ n.Dot.)[/COLOR]
ggf. + Auflösg. and. Gewinnrücklagen
+ Gewinnvotrag

= Bilanzgewinn
[COLOR="red"]./. Einstellung v. and. Gewinnrücklagen[/COLOR]
./. Bildg. von Gewinnvortrag für nächstes Jahr

= Ausschüttungsbetrag

hier nun meine Fragen:
a) sind die Gewinnrücklagen, die vom Bilanzgewinn abgezogen werden, die gleichen, die ich oben (beides rot markiert) schon abgezogen habe?
b) falls nicht, könnte es dann r ein theoretisch sein, dass der Bilanzgewinn = Ausschüttungsbetrag ist?? Nämlich dann, wenn Bilanzgewinn - 0 - 0 = Ausschüttungsbetrag ist??

Hab wohl ein Brett vor´m Kopf...

Comments

Morgen!

a.) ich denke der obige teil bis "=bilanzgewinn" ist von der geschäftsleitung beeinflussbar, der untere teil von der Hauptversammlung. beide können jeweils glaub ich 50% in die Gewinnrücklagen reintun, wenn sie denn so wollen

b.) und wenn keiner was in die gewinnrücklagen tun will, kein verlustvortrag besteht, und keine ges. rücklagen notwendig sind und keine rücklagen aufgelöst werden, dann wäre der bilanzgewinn = ausschüttungsbetrag

bei Frage a.) bin ich mir nicht sicher, also hör dir lieber noch ne andere meinung an ^^

zu a) meines Wissens kann die HV den Bilanzgewinn komplett in die Gewinnrücklagen einbringen. Gab auch irgendwo mal 'ne Aufgabe dazu (EA oder SA). Dann gab es keine Ausschüttung.

Hoffe, das stimmt so...

Viel Erfolg!!!

Manu

Zu a) Sind wie schon gesagt nicht die gleichen

zu b) Es ist richtig, dass die HV beschließen kann den vollen Bilanzgewinn auszuschütten oder auch nicht

Vielen Dank an Euch!! Und viel Glück für gleich!!!