Hilfe!!! Nachforderung Sozialversicherungsbeiträge
Hallo!
Ich habe ein paar Fragen an hilfsbereite Rechtswissenschaftler:
1) Kann ein Student der FernUni Hagen als Werksstudent beschäftigt sein, d.h. sozialversicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 20 Stunden beträgt?
2) Wer tritt für eine eventuelle Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen ein? Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Arbeitnehmeranteile einfordern?
3) Kann ein Arbeitgeber nach Abschluß einem Auflösungsvertrag eines Arbeitsverhältisses, mit dem alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind, vom Arbeitnehmer eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangen, die ohne Verschulden des Arbeitnehmers entstanden ist?
Vielen Dank für Eure Mühe!!!
Comments
maischdro
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View profileSorry,
auch wenn Du ein Kommilitone bist, dürfen wir Dich hier nicht beraten ...
M.E. hätte der Verein eben Widerspruch einlegen müssen, da die FU eben eine normale Uni ist.
Geh zum nächsten Amtsgericht, hole Dir einen Beratungsschein, such Dir gegebenenfalls nen Anwalt (kostet dich dann 15 Euro) ... Außerdem könntest Du Dich selbst mal in die Bibliothek setzen ...
Oder ? Habt ihr Wiwis nicht auch die Möglichkeit des Zugangs zu Beck-
Online oder funktioniert das nur bei uns Rewis?
Grüßle
Sandra
Iris Elisabeth
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View profileBeck-Online
Na klar haben wir Wiwis auch den Zugang zu Beck-online.
Den Link gibts hier irgendwo im Studienservice und ansonsten über die Uni-Bibliothek.
Ist echt super hilfreich. Und das nicht nur, wenn man als Wiwi Recht belegt hatte.
Iris Elisabeth
maischdro
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View profileUps, die Sache Anwalt und Beratungsschein kostet Dich eigentlich auch "nur" 15 Euro
Bonzai
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View profileDanke für die Infos!
Sorry, ich wusste nicht, dass eine Rechtsberatung auf einen konkreten Fall nicht erlaubt ist.
Ich wollte niemanden in Schwierigkeiten bringen.
Sorry nochmal!
maischdro
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View profile*g*
Du hättest uns einen anonymen Fall geben sollen ...
Könntest das noch in Arbeitsvertragsrecht einstellen.
A ist Studentin und studierte seit ... Zwischen A und B war vereinbart ;)
Aber in Anbetracht der Höhe der Summe sind die 15 Euro, die man für den Beratungsschein investieren muss, gut investiert
claudi228
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View profileBonzai,
zu diesem Thema gibt es ein Urteil vom Bundessozialgericht vom 11.11.2003. Da steht alles ausführlich drin.
[URL]https://www.studentenwerke.de/pdf/Rundschreiben%20Sozialvers.pdf[/URL]
Vg
claudi228
Bonzai
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View profileClaudi,
danke für das Urteil! Mal sehen wie die Sache ausgeht...
Schöne Grüße