Imparitätsprinzip-wann gilt dass?
Hallo!
weiss nicht ob es anderen auch so geht, bin aber mal so die alten Klausuren für Dienstag durchgegangen und habe festgestellt dass für den folgenden Aufgabentyp keine Einigkeit herscht:
Im UV sind 2000kg Rohstoff zu AK 16 DM/kg. Der Marktpreis am Bilanzstichtag beträgt 12 DM/kg und es wird mit einem weiteren Preisverfall gerechnet. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung beträgt er nur noch 10 DM/kg.
Ist die Lösung 20/24 oder 24/24 oder 20/20 oder ...?
Gilt hier nicht das Imparitätsprinzip, also 20/20?
Vielleuicht hat jmd ne Erklärung? Vielen Dank und Glück am Dienstag!
Comments
TruPlaya
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View profileIch hätte hier 20 24 genommen.
In §253 III 3) steht, dass du auf den nahen Zukunftswert abschreiben darfst, also nicht musst.
tru
Elke
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View profileIch habe keine Ahnung, welche Klausur das war, aber die habe ich auch gerechnet und das Ergebnis 20 / 24 stimmt. Hier ist § 253 III S.3 HGB einschlägig - und den dürfen/müssen wir ja beachten.
Elke
Lernknecht
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Ok, dass imparitätsprinzip (tolles wort;) )würde sagen dass man abschreiben muss... aber naja, machen wir es so