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interner/internationaler Entscheidungseinklang

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Das wird relevant bei der Thematik selbstständige oder unselbstständige Anknüpfung von Vorfragen:

interner Entscheidungseinklang:
jedes deutsche Gericht beurteilt einen bestimmten Sachverhalt immer gleich, egal ob er als Vor- oder Hauptfrage auftritt --> selbstständige Anknüpfung

internationaler Entscheidungseinklang: unselbstständige Anknüpfung, d.h. die Vorfrage wird so behandelt, wie ein Gericht im Staat der lex causae sie behandeln würde

Gruß
Steffi