Mahlzeit!
Der Kapitalwert des internen Zinsfußes wird ja wie folgt berechnet
K(r*)=eT* (1+r*)^-t = 0
Wie man den internen Zinsfuß selbst berechnet ist doch in der Kurseinheit nur mit den Sonderfällen dargestellt, oder?
Bei der Kuponanleihe ist mir die Formel noch etwas fremd. eT=(1+z)*(-e)*eo*eo*z*RBF(T,r*)-e0*(1+r*)^-T bzw. r*=z
Dann schreibe ich in der Klausur diese lange Formel hin und löse es nach eT auf? Oder kann man das noch vereinfachen?
Comments
Hundehuette
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View profileGewöhnt euch frühzeitig an, in der BWl II-Klausur alles, aber auch wirklich alles hinzuschreiben, was von Belang sein könnte.
Denn es gibt für alles und nichts Punkte, was in Richtung der richtigen Lösung bzw. des richtigen Ansatz geht.
Der Lehrstuhl ist sehr fair bei der Bewertung.
seidenpalmen
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View profileNa hoffen wir´s ;)
Wäre die Formel dann entsprechend "abgekürzt" e1/-eo ?
seidenpalmen
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View profileOder was würde ich für z einsetzen, wenn man das nicht so abkürzen kann?
seidenpalmen
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View profileIch schreib nochmal das Beispiel auf!
KE 4, Seite 41 Bsp 13
Anleger erwirbt in t=0 für 100GE eine Kuponanleihe, die folgende rechte verbrieft: jährlich nachschüssige zinszahlung in höhe von 8 ge, 10 jahre laufzeit, endfällige tilgung von 100ge
dann ergab sich hier r=z=0,08
zahlkunsreihe -100, 8 und 108
haben die das in die og formel für kuponanleihen eingesetzt (eT=(1+z)*(-e)*eo*eo*z*RBF(T,r*)-e0*(1+r*)^-T )?verstehe nicht wie die zb auf das z gekommen sind!
Pseudox
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View profileHier folgen auf eine Investition in t=0 nur jährlich gleichbleibende Zinszahlungen bis in t=T die Investition inkl. der Zinsen für das letzte Jahr rückvergütet wird.
Für diesen Sonderfall ist definiert, dass der interne Zinsfuß r* gleich dem Zinssatz der zu verzinsenden Investition entspricht: r*=z
z = 8 / 100 = 0,08 -> 8% -> r*
Dies ist auch nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass der interne Zinsfuß Zahlungsreihen mit einem Kapitalwert = 0 beschreibt.
Wenn also die Zahlungsreihe in diesem Sonderfall nur Zinsen auf die Einmalzahlung "verdient", muss der interne Zinsfuß genauso groß wie der Zinssatz sein, damit er den Kapitalwert wieder auf 0 abzinsen kann.
Abweichungen würden zu einem Kapitalwert ungleich 0 führen und damit der Definition des internen Zinsfußes widersprechen.