Danke - da gibt's aber Widersprüche zu Tante Niederle!
Insbesondere Hemmer, Seite 156 "Internationale Zuständigkeit" ist mir die Anwendbarkeit der EuGVO i.V.m. den verschiedenen Gerichtsständen nicht klar, die bei Niederle im Rahmen des räumlich-persönlichen Anwendungsbereichs angesiedelt sind.
Verstecken? nö, eigentlich gar nicht.:) schon unter vorlesungen geschaut? nach unten scrollen und...überraschung! :D einfach mal "wild" klicken, du wirst es schon finden. ich habe es zumindest. wie ich auf potsadam kam? hm, zufall...einfach mal ipr lehrstul jura gegoogelt :)
lg
p.s. hab eben nochmal geschaut: wie gesagt unter vorlesungen, nach unter scrollen und unter "ipr at materialen" wirst du fündig.(unter anderem: aufbauschemata zur Lösung von ipr-fällen).
habe mir auch ein Prüfungsschema von dieser Seite runtergeladen.
Bin dann auch gleich auf ein Problem gestoßen: Im Aufbauschema steht, dass bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile immer vorrangig europäische VOs und internationale Übereinkommen geprüft werden.
Dass das bei Zuständigkeitsfragen so ist, ist klar, aber galt bei der Anerkennung/Vollstreckung nicht das Günstigkeitsprinzip, also zunächst keine Vorrangigkeit? Bzgl. dem europäischen ZPR sollte allerdings ein modifiziertes Günstigkeitsprinzip gelten. Was bedeutet das genau? Hat das jemand besser verstanden als ich? :confused
Ich habe bei Hemmer dazu folgendes gefunden, und zwar dass bei Anerkennung und Vollstreckung grds. keine Rangfolge bei der Anerkennung von Rechtsquellen zu beachten ist. Vielmehr ist hier die Rechtsquelle heran zu ziehen, nach welcher die Anerkennung oder Vollstreckung möglich ist, d.h., nach dem Günstigkeitsprinzip. Hast du vielleicht IPR von Hemmer, dann schau auf Seite 159!!
bin konsequent diesem aufbau bei der Klausur gefolgt und war erfolgreich. würde jedem raten dieses schema als leitfaden zu benutzen und sich zusätzlich aus anderen skripten oder lehrbüchern inhalte anzueignen, denn die uni skripte reichen nicht für eine optimale vorbereitung auf die Klausur (z.b. übungen im ipr von coester waltjen).
Comments
maischdro
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View profileOnkel "Hemmer" - Internationales Privatrecht
Wolle
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View profileDanke - da gibt's aber Widersprüche zu Tante Niederle!
Insbesondere Hemmer, Seite 156 "Internationale Zuständigkeit" ist mir die Anwendbarkeit der EuGVO i.V.m. den verschiedenen Gerichtsständen nicht klar, die bei Niederle im Rahmen des räumlich-persönlichen Anwendungsbereichs angesiedelt sind.
Bin für eine Erleuchtung dankbar!
Alina8
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View profile[URL="https://www.uni-potsdam:"]www.uni-potsdam.de:[/URL] frau m. andrae (lehrstuhl ipr)
RHCP
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View profileWie kommst denn auf Potsdam? :D
Und meintest Du live bei ihr in der Vorlesung? Oder gibt's Schemata auf derHomepage? Die verstecken sich dann aber gut.... :confused
Alina8
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View profileVerstecken? nö, eigentlich gar nicht.:) schon unter vorlesungen geschaut? nach unten scrollen und...überraschung! :D einfach mal "wild" klicken, du wirst es schon finden. ich habe es zumindest. wie ich auf potsadam kam? hm, zufall...einfach mal ipr lehrstul jura gegoogelt :)
lg
p.s. hab eben nochmal geschaut: wie gesagt unter vorlesungen, nach unter scrollen und unter "ipr at materialen" wirst du fündig.(unter anderem: aufbauschemata zur Lösung von ipr-fällen).
RHCP
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View profileGefunden. :) Danke.
Für alle anderen:
[url]https://www.uni-potsdam.de/u/lsandrae/vorlesung.html[/url]
**[COLOR=#b73b53]Internationales Privat- und Verfahrensrecht (Allgemeiner Teil)
[/COLOR]**
Alina8
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View profileGern geschehen. die unterlagen sind insgesamt (nicht nur at, sondern auch bspw.materialien un-kaufrecht uzw.) recht gut und übersichtlich.
zephyr
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View profileHab´mich auch ´mal daran bedient.:p
Besten Dank!
Zephyr
Károly
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Lunis
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View profilehabe mir auch ein Prüfungsschema von dieser Seite runtergeladen.
Bin dann auch gleich auf ein Problem gestoßen: Im Aufbauschema steht, dass bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile immer vorrangig europäische VOs und internationale Übereinkommen geprüft werden.
Dass das bei Zuständigkeitsfragen so ist, ist klar, aber galt bei der Anerkennung/Vollstreckung nicht das Günstigkeitsprinzip, also zunächst keine Vorrangigkeit? Bzgl. dem europäischen ZPR sollte allerdings ein modifiziertes Günstigkeitsprinzip gelten. Was bedeutet das genau? Hat das jemand besser verstanden als ich? :confused
Coco72
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View profileLunis!
Ich habe bei Hemmer dazu folgendes gefunden, und zwar dass bei Anerkennung und Vollstreckung grds. keine Rangfolge bei der Anerkennung von Rechtsquellen zu beachten ist. Vielmehr ist hier die Rechtsquelle heran zu ziehen, nach welcher die Anerkennung oder Vollstreckung möglich ist, d.h., nach dem Günstigkeitsprinzip. Hast du vielleicht IPR von Hemmer, dann schau auf Seite 159!!
Lunis
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View profileDas Skript habe ich tatsächlich! Werd gleich mal schauen! Dank dir schon einmal!
Und grüß mal dein Kätzchen! :o) Die oder der sieht unserem Linus ganz schön ähnlich... (-> siehe Foto)
RPelzel
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View profileIch habe nachfolgendes IPR - Schema gefunden:
[URL]https://userpage.fu-berlin.de/~rjanal/Schema.pdf[/URL]
Dieses Schema ist mE sehr umfassend.
Gruß
Roman
Margarita
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View profileWirklich sehr gutes Schema. Übersichtlich. Danke!
Benbou
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View profileFrau Andrae habe ich an der Uni Potsdam mal gehört. Das war wirklich interessant und mit ihren Skripten kann man gut arbeiten.
MichaelM78
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View profileNehmt doch einfach mal das schema vom lehrstuhl.
[url]https://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/vonSachsen/200802/IPR-IZPR-Klausur.pdf[/url]
bin konsequent diesem aufbau bei der Klausur gefolgt und war erfolgreich. würde jedem raten dieses schema als leitfaden zu benutzen und sich zusätzlich aus anderen skripten oder lehrbüchern inhalte anzueignen, denn die uni skripte reichen nicht für eine optimale vorbereitung auf die Klausur (z.b. übungen im ipr von coester waltjen).
gruß michael