anbei mal die Aufgabe:
Der Bilanzgewinn der X-AG ist durch Vorstand und Aufsichtsrat in ordnungsgemäßer Weise auf 3 Mio festegelgt worden.Die anderen Gewinnrücklagen betragen 2 Mio. Dann dürfen höchstens 3 Mio ausgeschüttet werden.
Als Musterlösung der Uni heißt die Lösung : Wahr
Ist das wirklich so?
Dachte die Hauptversammlung kann nun noch die anderen Gewinnrücklagen in höhe von 2 Mio auflösen
Comments
Monique79
Contributions on this page: 1
View profileFestgestellter Bilanzgewinn ist festgestellter Bilanzgewinn und der wird dann ausgeschüttet ;) .
Wenn die Aussage hiesse, dass der JÜ 3 Mio ist, dann dürften noch die 2 Mio Rücklagen aufgelöst werden und der festgestellt Bilanzgewinn zur Ausschüttung wäre dann 5 Mio