Ich glaube, dass das ein fake ist...
ich habe da ein augenzwinkern beim dozenten gesehen. wir hatten alle über diese grundpfandrechte gekotzt und er hat dann betont gemeint: "klar kommt kein immobiliarsachenrecht dran!"
Wollte eigentlich nur wissen, ob im 1. Fall zunächst der Eigentumserwerb durch A von E, oder direkt der Eigentumserwerb des B von E geprüft wurde
(hab ich leider schon vergessen).
Also ich kann mich nicht mal erinnern, daß ein Eigentumserwerb durch den A jemals ernsthaft zur Diskussion gestanden hätte ... :rolleyes:
ja stimmt, das stand eigentlich nie ernsthaft zur Diskussion!:D Aber ich habe gerade mal versucht, die Lösung schriftlich zu formulieren und da bin ich mit dem A nicht so richtig klar gekommen. :confused:
Wäre halt schön gewesen, wenn man ne schriftlich Lösung bekommen hätte. Hab beim Eigentumsvorbehalt noch so meine Probleme mit der Formulierung.:rolleyes
Ich weiß nicht, wie oft ich schon Eigentum von Herrn ALDI (eigentlich ja Herrn Albrecht) erworben habe, ohne seines Anblicks je teilhaftig geworden zu sein!
Oh, dann steh ich wohl grad mächtig auf dem Schlauch :p
Also prüft man einen Eigentumserwerb der B von E. Und baut dann wahrscheinlich noch in einem Satz ein, dass zwar A und nicht B gehandelt hat, A aber nur Erfüllungsgehilfe war und somit nicht Vertragspartner? Oder komm ich da zu sehr mit dem Abstraktionsprinzip ins Gehege?
Für diejenigen, welche nicht an der Präsenzveranstaltung teilgenommen haben:
In der Klausur kommt [COLOR=red]weder[/COLOR] Insolvenz- [COLOR=red]noch [/COLOR]Immobiliarsachenrecht dran.
In diesem Sinne :D
Olli
ob man sich darauf verlassen kann :confused:
hat auch mal im arbeitsrechtskript stehen: eine prüfung der zulassung werden wir von ihnen nicht erwarten!
und was kam in der Klausur dran
hätte mal ne Frage zur Präsenszveranstaltung! Ich war letztes semester schon dort, konnte dann die Prüfung aus zeitlichen Gründen aber nicht wahrnehmen. War dieses mal auch wieder nachmittags eine Fallbesprechung dran? Wenn ja wie lauteten die Fälle, bei mir waren es damals Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz! Falls ihr andere Fälle hattet, wäre es möglich, dass mir die jemand von euch zu kommen lassen kann.
Kein Insolvenzrecht, das ist aber ungewöhnlich und auch kein Immo-Sachenrecht. Worauf sind sie die dann beim Mobiliarsachenrecht besonders rumgeritten?
Beste Grüße
Gobertus
b
b12506
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mastergossi wrote:
ob man sich darauf verlassen kann :confused:
hat auch mal im arbeitsrechtskript stehen: eine prüfung der zulassung werden wir von ihnen nicht erwarten!
und was kam in der Klausur dran :(
Es ist aber m.E. ein Unterschied ob etwas allgemeingültig in einem Skript steht oder ob auf Nachfrage der Studenten von mehreren unterschiedlichen Dozenten dies bestätigt wird. Und bewusstes Täuschen der Dozenten möchte ich doch ausschliessen.
Ich kann deswegen auch nur sagen, dass uns mitgeteilt wurde, dass weder Immobiliarrecht noch Insolvenzrecht kommt.
b
b12506
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gobertus wrote:
Hallo zusammen,
hätte mal ne Frage zur Präsenszveranstaltung! Ich war letztes semester schon dort, konnte dann die Prüfung aus zeitlichen Gründen aber nicht wahrnehmen. War dieses mal auch wieder nachmittags eine Fallbesprechung dran? Wenn ja wie lauteten die Fälle, bei mir waren es damals Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz! Falls ihr andere Fälle hattet, wäre es möglich, dass mir die jemand von euch zu kommen lassen kann.
Kein Insolvenzrecht, das ist aber ungewöhnlich und auch kein Immo-Sachenrecht. Worauf sind sie die dann beim Mobiliarsachenrecht besonders rumgeritten?
Und lernt ihr ZPO? Ich bin mir jetzt nicht sicher, da Zivilprozessrecht jetzt ja ein eigenständiges Modul ist und wohl nicht mehr im Skript vom BGB III enthalten ist, andererseits habe ich vernommen, dass auf der mitgeschickten CD wohl ZPO noch enthalten ist.
Und lernt ihr ZPO? Ich bin mir jetzt nicht sicher, da Zivilprozessrecht jetzt ja ein eigenständiges Modul ist und wohl nicht mehr im Skript vom BGB III enthalten ist, andererseits habe ich vernommen, dass auf der mitgeschickten CD wohl ZPO noch enthalten ist.
ZPO ist jetzt gegenstand von bgb4...
vielleicht waren die cds noch aus alten reserven
G
Gast11111
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Flieger1976 wrote:
Ich kann deswegen auch nur sagen, dass uns mitgeteilt wurde, dass weder Immobiliarrecht noch Insolvenzrecht kommt.
Also unser Arbeitsgruppenleiter hatte beim Immobiliarsachenrecht betont, dass keine Pfandrechte drankommen. Deswegen wäre ich mir da nicht so sicher, dass das Immobiliarsachenrecht weggelassen wird.
ob man sich darauf verlassen kann :confused:
hat auch mal im arbeitsrechtskript stehen: eine prüfung der zulassung werden wir von ihnen nicht erwarten!
und was kam in der Klausur dran :(
Also unser Artbeitsgruppenleiter hat sich darüber "aufgeregt", dass die Studenten der letzten Semester die/seine eindeutigen Hinweise auf relevante Themen nicht ernstgenommen haben. Zum Beispiel hätte er wohl im letzten Semester mehrfach betont, dass die InsO für die seinerzeit bevorstehende Klausur eminent wichtig sein würde - und ja auch ran kam.
Also unser Artbeitsgruppenleiter hat sich darüber "aufgeregt", dass die Studenten der letzten Semester die/seine eindeutigen Hinweise auf relevante Themen nicht ernstgenommen haben. Zum Beispiel hätte er wohl im letzten Semester mehrfach betont, dass die InsO für die seinerzeit bevorstehende Klausur eminent wichtig sein würde - und ja auch ran kam.
hätte ich nichts dagegn wenn es dann auch wirklich so ist!
inso war sowieso nicht mein spezialgebiet
b
b12506
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Sambagirl77 wrote:
Also unser Arbeitsgruppenleiter hatte beim Immobiliarsachenrecht betont, dass keine Pfandrechte drankommen. Deswegen wäre ich mir da nicht so sicher, dass das Immobiliarsachenrecht weggelassen wird.
Und ich hatte explizit nochmal nachgefragt ob das Immobiliarsachenrecht insgesamt nicht drankommt, also auch §§ 873ff, 892 ff. Und daraufhin wurde mir dies nochmal bestätigt.
Aber es muss ja im Endeffekt jeder selbst wissen was er lernt.
hätte mal ne Frage zur Präsenszveranstaltung! Ich war letztes semester schon dort, konnte dann die Prüfung aus zeitlichen Gründen aber nicht wahrnehmen. War dieses mal auch wieder nachmittags eine Fallbesprechung dran? Wenn ja wie lauteten die Fälle, bei mir waren es damals Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz! Falls ihr andere Fälle hattet, wäre es möglich, dass mir die jemand von euch zu kommen lassen kann.
Kein Insolvenzrecht, das ist aber ungewöhnlich und auch kein Immo-Sachenrecht. Worauf sind sie die dann beim Mobiliarsachenrecht besonders rumgeritten?
Beste Grüße
Gobertus
Lost copies, Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz.
Es wurde mehrfach (von Prof und unserem AG-Leiter) betont, dass man sich nochmal den § 161 I BGB anschauen solle, beim zweiten Mal sogar mit einem deutlichen Zwinkern.
Vielen Dank für eure Tipps. Habe die Präsenzveranstaltung auch schon besucht und konnte jetzt nicht. Von daher bin ich euch echt dankbar. Und ich freue mich, dass ich "meine Spezialgebiete" knicken, lochen und abheften kann.
Kurze Frage noch:
von wem wurden die gruppen denn geleitet?
letztes semester waren es herr kresse und vom anderen hab ich den namen schon wieder vergessen :confused
b
b12506
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mastergossi wrote:
kurze Frage noch:
von wem wurden die gruppen denn geleitet?
letztes semester waren es herr kresse und vom anderen hab ich den namen schon wieder vergessen :confused:
Es wurde ausdrücklich von den Gruppenleitern gebeten, keine Namen in den Foren zu veröffentlichen, da dies öfters schon zu "bösem Blut" geführt hat.
Ich denke, daran sollten wir uns halten wenn wir schon so gute Informationen bekommen. Sonst gibt es irgendwann keine Infos mehr. Den Dozenten tut das nicht weh, das schadet dann nur den künftigen Studenten.
Und ich denke so wichtig sind Namen nicht, sie sind ja nur Schall und Rauch...
Es wurde ausdrücklich von den Gruppenleitern gebeten, keine Namen in den Foren zu veröffentlichen, da dies öfters schon zu "bösem Blut" geführt hat.
Ich denke, daran sollten wir uns halten wenn wir schon so gute Informationen bekommen. Sonst gibt es irgendwann keine Infos mehr. Den Dozenten tut das nicht weh, das schadet dann nur den künftigen Studenten.
Und ich denke so wichtig sind Namen nicht, sie sind ja nur Schall und Rauch...;)
soweit hatte ich garnicht mitgedacht, war eher allgemeininteresse!
aber mit deiner aussage hast du natürlich voll und ganz recht.
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Gast11111
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Also, unser Arbeitsgruppenleiter sagte: Es kommt kein Insolvenzrecht dran und beim Immobiliarsachenrecht keine Pfandrechte...!
Gorkyboy
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View profileIch glaube, dass das ein fake ist...
ich habe da ein augenzwinkern beim dozenten gesehen. wir hatten alle über diese grundpfandrechte gekotzt und er hat dann betont gemeint: "klar kommt kein immobiliarsachenrecht dran!"
che80
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View profileIch hab' auch extra hinterher nochmal gefragt und er hat gesagt, es kommt beides nicht ran.
Gorkyboy
Contributions on this page: 2
View profileIch lerns trotzdem...
karo99
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View profileAlso ich lern nur Mobiliarsachenrecht (nach dem Motto- Mut zur Lücke).:D
Hat zufällig jemand bei den Fällen von Frau Völzmann mitgeschrieben? Bin leider davon ausgegangen, dass sie im Anschluss Lösungen verteilt.:rolleyes
karo99
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View profileWollte eigentlich nur wissen, ob im 1. Fall zunächst der Eigentumserwerb durch A von E, oder direkt der Eigentumserwerb des B von E geprüft wurde
(hab ich leider schon vergessen).
che80
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View profileDein Ernst?
karo99
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View profileja stimmt, das stand eigentlich nie ernsthaft zur Diskussion!:D Aber ich habe gerade mal versucht, die Lösung schriftlich zu formulieren und da bin ich mit dem A nicht so richtig klar gekommen. :confused:
Wäre halt schön gewesen, wenn man ne schriftlich Lösung bekommen hätte. Hab beim Eigentumsvorbehalt noch so meine Probleme mit der Formulierung.:rolleyes
karo99
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View profileIch kann ja wohl schlecht prüfen, ob B Eigentum von E erworben hat, da B nie Kontakt zu E hatte,oder???:confused
karo99
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View profileOh, dann steh ich wohl grad mächtig auf dem Schlauch :p
Also prüft man einen Eigentumserwerb der B von E. Und baut dann wahrscheinlich noch in einem Satz ein, dass zwar A und nicht B gehandelt hat, A aber nur Erfüllungsgehilfe war und somit nicht Vertragspartner? Oder komm ich da zu sehr mit dem Abstraktionsprinzip ins Gehege?
karo99
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View profileDann müsste man doch bei der Eigentumerwerbsprüfung der B von E inzident die wirksame Stellvertretung des E durch A nach § 164 BGB prüfen, oder?
karo99
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View profileAber wenn ich den Eigentumserwerb der B von E prüfe, komme ich doch zu gar keinem Gutglaubenserwerb, da E ja berechtigt war???? Hilfe!!
karo99
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View profileHast ja Recht! Da stand ich wahrscheinlich wirklich mächtig auf dem Schlauch.
Danke Dir und guten Start in die neue Woche!
mastergossi
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View profileob man sich darauf verlassen kann :confused:
hat auch mal im arbeitsrechtskript stehen: eine prüfung der zulassung werden wir von ihnen nicht erwarten!
und was kam in der Klausur dran
gobertus
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View profilehätte mal ne Frage zur Präsenszveranstaltung! Ich war letztes semester schon dort, konnte dann die Prüfung aus zeitlichen Gründen aber nicht wahrnehmen. War dieses mal auch wieder nachmittags eine Fallbesprechung dran? Wenn ja wie lauteten die Fälle, bei mir waren es damals Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz! Falls ihr andere Fälle hattet, wäre es möglich, dass mir die jemand von euch zu kommen lassen kann.
Kein Insolvenzrecht, das ist aber ungewöhnlich und auch kein Immo-Sachenrecht. Worauf sind sie die dann beim Mobiliarsachenrecht besonders rumgeritten?
Beste Grüße
Gobertus
b12506
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Es ist aber m.E. ein Unterschied ob etwas allgemeingültig in einem Skript steht oder ob auf Nachfrage der Studenten von mehreren unterschiedlichen Dozenten dies bestätigt wird. Und bewusstes Täuschen der Dozenten möchte ich doch ausschliessen.
Ich kann deswegen auch nur sagen, dass uns mitgeteilt wurde, dass weder Immobiliarrecht noch Insolvenzrecht kommt.
b12506
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§ 985, §§ 929 S.1, 158 I.
Aliud
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View profileUnd lernt ihr ZPO? Ich bin mir jetzt nicht sicher, da Zivilprozessrecht jetzt ja ein eigenständiges Modul ist und wohl nicht mehr im Skript vom BGB III enthalten ist, andererseits habe ich vernommen, dass auf der mitgeschickten CD wohl ZPO noch enthalten ist.
mastergossi
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View profileZPO ist jetzt gegenstand von bgb4...
vielleicht waren die cds noch aus alten reserven
Gast11111
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Also unser Arbeitsgruppenleiter hatte beim Immobiliarsachenrecht betont, dass keine Pfandrechte drankommen. Deswegen wäre ich mir da nicht so sicher, dass das Immobiliarsachenrecht weggelassen wird.
che80
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View profileAlso unser Artbeitsgruppenleiter hat sich darüber "aufgeregt", dass die Studenten der letzten Semester die/seine eindeutigen Hinweise auf relevante Themen nicht ernstgenommen haben. Zum Beispiel hätte er wohl im letzten Semester mehrfach betont, dass die InsO für die seinerzeit bevorstehende Klausur eminent wichtig sein würde - und ja auch ran kam.
mastergossi
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View profilehätte ich nichts dagegn wenn es dann auch wirklich so ist!
inso war sowieso nicht mein spezialgebiet
b12506
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Und ich hatte explizit nochmal nachgefragt ob das Immobiliarsachenrecht insgesamt nicht drankommt, also auch §§ 873ff, 892 ff. Und daraufhin wurde mir dies nochmal bestätigt.
Aber es muss ja im Endeffekt jeder selbst wissen was er lernt.
che80
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View profileLost copies, Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz.
Es wurde mehrfach (von Prof und unserem AG-Leiter) betont, dass man sich nochmal den § 161 I BGB anschauen solle, beim zweiten Mal sogar mit einem deutlichen Zwinkern.
Alles klar, würde ich sagen, oder?
Maverik
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View profile@ Che80 und die anderen:
Vielen Dank für eure Tipps. Habe die Präsenzveranstaltung auch schon besucht und konnte jetzt nicht. Von daher bin ich euch echt dankbar. Und ich freue mich, dass ich "meine Spezialgebiete" knicken, lochen und abheften kann.
Viele Grüße aus Nettetal
mastergossi
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View profileKurze Frage noch:
von wem wurden die gruppen denn geleitet?
letztes semester waren es herr kresse und vom anderen hab ich den namen schon wieder vergessen :confused
b12506
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Es wurde ausdrücklich von den Gruppenleitern gebeten, keine Namen in den Foren zu veröffentlichen, da dies öfters schon zu "bösem Blut" geführt hat.
Ich denke, daran sollten wir uns halten wenn wir schon so gute Informationen bekommen. Sonst gibt es irgendwann keine Infos mehr. Den Dozenten tut das nicht weh, das schadet dann nur den künftigen Studenten.
Und ich denke so wichtig sind Namen nicht, sie sind ja nur Schall und Rauch...
mastergossi
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View profilesoweit hatte ich garnicht mitgedacht, war eher allgemeininteresse!
aber mit deiner aussage hast du natürlich voll und ganz recht.
che80
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View profileKlausur Unternhmensrecht
War jemand auch in der Arbeitsgruppe, in welcher der AG-Leiter gesagt hat, was in der kommenden Klausur im Fach Unternehmensrecht 'rankommen würde?
Würde mich nämlich interessieren, da ich das im nächsten Semester schreiben will und ich hab's schon wieder vergessen. :rolleyes:
Danke schonmal und
Gruß
Olli
Mac_Sushi
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View profileVielen Dank für eure Tipps. Waren bei der Vorbereitung sehr hilfreich...
Romy P
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View profileFrage erledigt