Weiss jemand von euch, ob man neben dem klassischen "text-markern" (was ja erlaubt ist) auch mit Haftnotizstreifen arbeiten darf?
Sprich analog zu Buchzeichen im BGB Haftnotizstreifen setzen - und diese eventuell sogar beschriften? z.B. mit "Schadenersatz"
Danke für kurzes Feedback und liebe Grüsse!
Comments
TobyZRH
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View profileSo, und auch hier beantworte ich meine Frage selber - falls jemand auch die entsprechende Antwort sucht! :)
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[*][COLOR=#ff0000]Das Anbringen von farbigen Haftnotizen ist gemäss Prüfungsordnung erlaubt. [/COLOR]
[*][COLOR=#ff0000]Jedoch nicht das Beschriften dieser![/COLOR]
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Mareike Kranz
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View profileUnd daran würde ich mich auch halten. Bis jetzt wurde das bei jeder Klausur noch einmal extra gesagt. Und nicht wenige Leute müssen dann anfangen ihr Gesetz zu "entkleben". Und dann hat man gar keine Haftnotizen mehr. Deshalb von Anfang an: Niemals etwas auf diese Dinger schreiben.
Und die Geseze werden auch durchgeblättert - also auch nichts ins Gesetz schreiben- nur unterstreichen!