habe gerade auf Spiegel Online gelesen, dass Herr Koehler das umstrittene Gesetz der Bundesregierung, welches die DFS privatisieren sollte, zurueckweist. Meine Frage: Mit welcher Kompetenz: Soweit mir nach Lesen des Propaedeutikums bewusst ist, darf er ein Gesetz doch nur zurueckweisen, wenn das Zustandekommen nicht verfassungskonform ist. Das materielle Pruefrecht liegt doch beim BVerG.
Hinweise? Meinungen?
Daniel
Comments
alex:jura
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View profileSehr kritische Frage.
Kann von einem Verfassungsorgan (Präsident), wenn es auf die Einhaltung der Verfassung vereidigt wurde, ein verfassungswidriges (materiell) Gesetz unterschreiben?
Auf diese Frage läuft die Sache hinaus.
Es gibt Punkte dafür es gibt Punkte dagegen. Im Kurs Verfassungsrecht wird das sehr ausführlich diskutiert.
Insbesondere ist zu beachten, dass die Verfassungswidrigkeit nur das Bundesverfassungsgericht attestieren kann, daher geht eine Meinung davon aus, dass der Präsident unterschreiben muss. So sehe ich das persönlich zumindest auch.
Gruß
Alexander