KE 3: Einsendeaufgabe - Modul 55304: MMV - Strafprozessrecht
Ich will auch mal einen Thread eröffnen :D
die Lotse - Aufgaben zur KE 3 sind eingetroffen ... und ich hab für Aufgabe 1 sogar schon Lösungsvorschläge :eek:
A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt
hoffe wie immer auf eine rege Diskussion
Comments
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileAufgabe 2
A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt
Aufgabe 3
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 4
A - falsch
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt
E - falsch
Rudi1110
Contributions on this page: 3
View profileStreber :D
ich hab die Lotse noch gar nicht. Hab heute aber die EA zur Post gebracht. Bald ist der Stress zu Ende und die Vorbeeitung auf die Klausuren kann beginnen :
Sebastian.Thomas
Contributions on this page: 1
View profileDito,
ich habe bisher weder das Skript zum Strafverfahrensrecht noch die LOTSE dazu bekommen. Ihr legt aber ein Mördertempo vor, Respekt! Ich sitze immer noch an der 2. EA zum Verwaltungsprozessrecht, nachem ich mich gefühlte 2 Jahre mit der EA zum Polizei- und Ordnungsrecht im Mastermodul Öffentliches Recht rumgeschlagen habe und nach der Durchsicht der Lösungsskizze frustriert feststellen musste, dass ich iregenwie ganz andere Dinge geprüft habe!
Gruß Sebastian.
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileAlso ich habe Donnerstag ein großes Paket erhalten mit MMV 3, MMS 3 und Phil 1. da ich in MMV auf jeden Fall die Klausur schreiben werde (außer es kommt Strafprozessrecht dran :eek: ), wollte ich die EA gleich als erstes erledigen. außerdem gehen die Lotse-Aufgaben schneller :cool:
@rudi
ich finde die unmittelbare Klausurvorbereitung deutlich stressiger als den Termindruck bei den EA´s
@sebastian
kannst mich ruhig anschreiben, wenn du Probleme im ööf. Recht hast. ich bin da berufsbedingt relativ sattelfest ;)
Aufgabe 5
A - korrekt
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 6
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 7
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - korrekt
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileAufgabe 8
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 9
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - korrekt
wo findet ihr im Skript etwas zu Aufgabe 10?? ich habe wahrscheinlich meine falsche Lesebrille auf ... finde jedenfalls dazu nirgends etwas :eek:
also hilft nur ein Blick ins Gesetz - § 257c StPO
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - korrekt
ich hoffe auf eine rege Diskussion, da ich mir bei vielen Antworten extrem unsicher bin ... von Flüchtigkeitsfehlern ganz zu schweigen :rolleyes
tartans
Contributions on this page: 2
View profileich stelle mal meine abweichenden Antworten (nach /) zur Diskussion (im Vergleich zu Bjoern1975) ein:
Aufgabe 1:
A - falsch
B - korrekt/falsch siehe S.74 abs. 2
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt
*Aufgabe 2* A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt
Aufgabe 3
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 4
A - falsch
B - falsch
C - korrekt/falsch siehe S.10 3.Abs
D - korrekt
E - falsch
*Aufgabe 5* A - korrekt
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 6
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 7
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - korrekt
*Aufgabe 8* A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 9
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - korrekt
Aufgabe 10
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - korrekt
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileAlso nur 2 Abweichungen?!? das geht ja ...
werde mich zu den Abweichungen aber erst später äußern (muss erstmal Strafrecht & Philosophie machen) ... und hoffe, dass sich hier noch weitere Mitstreiter mit ihren Ergebnissen zu Wort melden
Claudia S.
Contributions on this page: 2
View profileIch bin zwar noch nicht soweit, habe mir aber mal eben die beiden Abweichungen angesehen.
Aufgabe 1:
Hier halte ich B für korrekt.
Sowohl § 102 als auch § 103 StPO setzten eine Auffindungsvermutung voraus, § 103 StPO stellt hinsichtlich des Konkretheitserfordernisses alleine strengere Anforderungen. Im Fall des § 102 StPO wird nicht vorausgesetzt, dass sich die Auffindungsvermutung auf bereits konkretisierte Tatsachen stützt. Für ihre Bejahung soll es genügen, wenn nach gesicherter kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung besteht, der Durchsuchungszweck könne erreicht werden.
Aufgabe 4:
Ich halte C für falsch.
Denn das Gericht kann neben dem Wahlverteidiger einen Pflichtverteidiger bestimmen, wenn dies zur Sicherung des weiteren Verfahrens notwendig erscheint.Dem entsprechend setzt die Pflichtverteidigerbestellung nicht voraus, dass der Beschuldigte noch keinen Wahlverteidiger hat.
Gruß
Claudia
Rudi1110
Contributions on this page: 3
View profilebefinde mich auch erst in der Vorbereitung auf dieses Thema habe aber immerhin schon das Inhaltsverzeichnis durch und gebe, falls ich etwas zu Ergänzen habe, dieses hier zum Besten.
Bis dahin viel Spaß.
Gruß
Rudi
Rudi1110
Contributions on this page: 3
View profileSo, hab das Skript nun auch durch. Es gibt keien großartigen Abweichungen ich würde aber gerne wissen, woher tartans die Antworten zu Frage 10 hat. Da bin ich im Skript auch ein bischen leer ausgegangen.
Bei Frage 1 tendiere ich ebenfalls zu falsch, da im Skript steht, dass iR des 102 im Gegensatz zu 103 nicht voraussetzt... Deshalb auch für mich falsch. Ansonsten wie eben schon erwähnt bis auf die 10 der selben Meinung wie tartans
Gruß
Rudi
tartans
Contributions on this page: 2
View profileRudi1110,
die Antworten habe ich direkt aus - § 257 c StPO - da wie Du schon festgestellt hast nichts im Text ist.
angelina
Contributions on this page: 2
View profileIch habe ein paar Punkte anders:
Aufgabe 3
A richtig siehe Seite 44
Aufgabe 4
A richtig s. S 16
B falsch
C falsch
D richtig
E richtig Seite 18
Aufgabe 5
A richtig
B falsch
C richtig
D richtig E richtig Seite 110
Aufgabe 6
A richtig
B richtig
C ? Seite 49
D richtig
E falsch
Aufgabe 7
A falsch
B richtig
C falsch
D falsch
E ? Seite 116
Aufgabe 8
A richtig
B richtig
C richtig
D falsch
E falsch
Was sagt ihr dazu?
Wants
Contributions on this page: 2
View profileLösungsvorschläge
Ich habe Rudis Vorschläge als Ausgangspunkt genommen.
Meine Anmerkungen sind so gekennzeichnet:
(//) Alternativen
(?) Zweifel
[] Begründungen
Aufgabe 1
A - falsch
B - korrekt (// korrekt: Seite 74 Abs. 2 Seite 2 schließt nicht AVermutung, nur kTatsachen aus)
C - korrekt
D - korrekt (// falsch: in Frage: "nach h.M.", in Skript: nach "überwiegender M." (S.75))
E - korrekt
Aufgabe 2
A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt
Aufgabe 3
A - falsch [Begründung, Seite 44: "unbestritten .., dass die (aH) gesetzeswidrig sind]
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 4
A - falsch [Begründung: Beschuldigter hat bloßes Vorschlagsrecht, 142 I 3 StPO]
B - falsch (? dazu finde ich nichts im Skript)
C - korrekt (// falsch: PV auch möglich, wenn WV zur Verfahrenssicherung, Seite 18)
D - korrekt
E - falsch (? dazu ist mir die Begründung nicht klar, auch nicht durch Seite 18)
Aufgabe 5
A - korrekt
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt (?, Skript Seite 110 Gliederungspunkt 8.3.1 Absatz I Seite 2)
E - falsch
Aufgabe 6
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch (// richtig: Seite 49 "regelt den int. Vollzug d unberührt bleibenden nat. Entsch.")
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 7
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - korrekt (S. 116, "dass der Beschuldigte nach Rechtskraft ... vorbestraft ist")
Aufgabe 8
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 9
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - korrekt (?, dazu finde ich nichts im Skript)
Aufgabe 10
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - korrekt
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileAufgabe 4 C
ist für mich jetzt auch falsch
Aufgabe 4 E
korrekt (Bauchgefühl)
Aufgabe 5 E
nach § 244 (3) - (5) StPO können Beweisanträge abgelehnt werden. also muss nicht in jedem Fall Beweis erhoben werden, wenn der Beschuldigte dies beantragt
Aufgabe 6C
falsch, da europ. Haftbefehlsgesetz nur innerhalb der EU gilt, somit nicht international
nur für wants:
1D --> hM und üM sind ja wohl dasselbe
4B --> beck online hilft; ich hab mir dazu notiert "keine gestzl. Regelung, früher Soll-Vorschrift; kein wichtiger Grund"
9E --> Seite 21, 1. Abs. letzter Satz
Wants
Contributions on this page: 2
View profileIch würde international lesen als "zwischen-national". Die Gegensatzpaare sind für mich "national/international" und "EU-weit/Welt-weit".
Natürlich kann es sein, dass die im Aufgabentexte vertretene Auffassung in Wirklichkeit hM ist, dazu kenne ich mich zu wenig aus. Andererseits unterscheide ich zwischen "hM" (die allermeisten sehen es so) und "üM" (die größeren Autoritäten/ die mehreren sehen es so).
angelina
Contributions on this page: 2
View profileAufgabe 2
B falsch s. Seite 40
nicht konkretisiert, sondern abschließend geregelt.
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileWas ist der Unterschied zwischen "konkretisiert" und "abschließend geregelt" ?
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileSo - Ergebnisse sind da. bei Aufgabe 4 lag ich ja komplett daneben :confused:
Rest passt größtenteils; Klausurzulassung ist gesichert :D
mal ne blöde Frage: reicht es, wenn ich die Ergebnisseite ausdrucke (da stehen ja die Ergebnisse von beiden Lotse-Aufgaben drauf), um später den Nachweis der Klausurzulassung zu erbringen? oder muss man da noch mehr beachten?!?
ist das 1. Modul, wo ich eine Lotse-EA zwingend für die Klausurzulassung benötige ...
Claudia S.
Contributions on this page: 2
View profileBjörn,
ich habe es bisher einfach ausgedruckt und dann bei der Zeugnisbeantragung (Bachelor) eingereicht.
Gruß
Claudia
Bjoern1975
Contributions on this page: 9
View profileNa wenn das akzeptiert wurde, dann hab ich alles richtig gemacht.
fragt sich nur, ob das tatsächlich ein richtiger Nachweis ist ... in Zeiten von Photoshop & co
ICat
Contributions on this page: 1
View profileIch hab das bisher auch alles ausgedruckt. An der Präsenzuni kann ja auch niemand bestätigen, ob Du Deine Hausarbeit selbst geschrieben hast. Dafür gibt es dann ja noch Klausuren und mündliche Prüfungen.