Kann mir jemand sagen, ob diese Kurseinheit in irgendeiner Weise klausurrelevant ist ? Eine EA hierüber gibt es ja nicht und da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt, das Skript zu lesen. Zu Steuerthemen habe ich keinen Bezug und es fällt mir demzufolge schwer, das überhaupt zu verstehen.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
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SteffiM
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View profileAnette,
ich würde meinen, man kann es zumindest etwas vernachlässigen. Kümmere dich eher um die Anhänge der anderen 3 Skripte...
Viele Grüße
Steffi
Tessa
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View profileMal ne andere Frage: Gibt es ein Klausurvorbereitungsseminar für Strafrecht in Hagen? Ich finde nichts. Ist jemand von euch schlauer?
Gruß Tessa
Jessy
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View profileaufgrund meines Zeitmangels habe ich die KE zum Steuerstrafrecht noch nicht mal gelesen, weil ja keine EA dazu fällig war. Eigentlich würde ich sie auch lieber vernachlässigen, habe aber natürlich ein wenig Angst davor, mich damit auf die Schn....zu legen. Andererseits wird die Klausur von Vormbaum und Zwiehoff gestellt und die haben diese KE ja nicht verfasst. Also werde ich sie vielleicht doch wenigstens lesen, aber mich weiter nicht damit beschäftigen....
Wir macht ihr anderen das denn so?
AnetteG
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View profileSteuerstrafrecht
Guten Morgen Jessy,
nach dem Motto "Mut zur Lücke" habe ich mich dazu entschlossen, diese KE nicht zu lesen. Ich konzentriere mich auf die Tötungs-, sowie die Vermögensdelikte und versuche so viel wie möglich von den vielen Definitionen auswendig zu lernen (wg. dem Zeitaspekt). Außerdem werde ich mir die Besonderheiten bei den Ordnungswidrigkeiten und den Straftaten anschauen.
Wünsche Dir und uns allen noch eine gute Vorbereitung und eine erfolgreiche Klausur.
Viele Grüße
maischdro
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View profilebitten nicht die Strafrechtstheorien etc. aus dem Propädeutikum vergessen ... Genau so etwas sind Zusatzfragen! Das theoretische hintergrundwissen!
Sandra
Jessy
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View profileIch wünsche Dir auch eine erfolgreiche Klausur. Habe die KE nun gelesen und lasse es dabei bewenden. Außerdem habe ich mir noch mal meine StrafR Unterlagen aus dem Prop. rausgesucht und werde die mitbüffeln....
Claudia S.
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View profilekönnte jemand vielleicht mal kurz die Strafrechtstheorien auflisten, die im Prop.-Skript behandelt werden.
Mir wurde das Prop. angerechnet und mir ist es leider nicht gelungen, ein Skript aus zweiter Hand zu erwerben.
Ich würde mir die Thorien dann gerne aus anderen Büchern anlesen.
Wäre wirklich super!
Viel Erfolg, bei mir ist es der zweite Anlauf und die Nerven liegen langsam blank!
Claudia
seijez
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View profileJetzt hat mich dann echt die Prüfungspanik erfaßt! Deshalb ein paar Fragen an die Runde: In der KE werden zum Thema "Wirtschaftskriminalität Gesetzte ohne Ende angesprochen: HGB GmbHG InsO AktG etc... Aber wir dürfen doch nur StGb OWiG und StPO zur Prüfung mitnehmen? Und was ist mit BGB? Brauch ich doch eigentlich auch dauernd bei den Strafrechtsfällen. HIIILLFEEE:confused:
Weiß jemand wie ich zu Anfahrtsplänen für ausländische Prüfungsplätze komme (Zürich)?
Ob man wohl auch Klausuren ohne Beantwortung von Zusatzfragen bestehen kann? Stichwort Strafrechtstheorien...
Jessy
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View profileDa die Fallösung puntkemäßig mehr als die Hälfte ausmacht, denke ich, dass man auch ohne die Zusatzfragen bestehen kann, allerdings muss dann die Fallösung natürlich zum größten Teil richtig sein. Ich halte das für gefährlich, denn gerade über die Zusatzfragen kann man schnelle punkte sammeln.
Die KE 4 vernachlässige ich völlig. Ich gehe davon aus, dass das Thema nicht drankommen wird.
Das BGB werde ich trotzdem mitnehmen. Denn man hat ja auch die Möglichkeit den Schönfelder mitzunehmen, wo es drin ist, also kann ich genauso gut den beck Text mitnehmen...