Kursmaterial Änderungen?!
532 = 41820?!
KE 1 = keine Änderungen
KE 2 = Änderung:
.........Stoffeingrenzung: S.1
Alt 532:
Für Studierende des Kurses 0646 in den Fächern Geld und Kredit sowie Geld- und Währungspolitik ist die gesamte Kurseinheit prüfungsrelevant. Hierzu
gibt es keine Stoffeingrenzung.
Neu:41820
Diese Soffeingrenzung gilt sowohl für Studierende der Fächer AVWL und VWT des Diplomstudiengangs, als auch für des Studierende des B-Moduls "31841 Globalisierung und interantionale Wirtschaftsbeziehungen"
KE 3 = keine Änderungen
Bei Kurseinheit 1 + 3 + 4 wurde die Kursnummer lediglich mit einem Etikett überklebt.
Comments
Hannes1
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View profileHeißt das, dass es bei der nächsten Klausur bzgl. der Stoffeingrenzungen des 532 KE 2 von früher bleibt?
KatjaII
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View profileIch schau nochmal was da genau eingegrenzt wurde!
Hannes1
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View profileKatja,
das wäre super, dennauf der HP vom Lehrstuhl finde ich dazu auch nix näheres...
KatjaII
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View profileHannes,
ja, es ist wie alles gehabt! Ebenso keine Änderungen.
nicht prüfungsrelevant sind:
4.3; 4.5 und 5.
andym
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View profileKatja,
weisst du zufaellig, ob die Stoffeingrenzung auch bei Professor Arnold gilt. Weil fuer uns ist dieser Kurs auch klausurrelevant.
Gruesse Andrea
krid
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View profileJa, tut sie.
KatjaII
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View profileDu meinst doch Arnold (AVWL ), oder?
krid
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View profileWas soll sie denn sonst meinen? Arnold prüft nur AVWL und für FiWi braucht man den Quark nicht... :p
KatjaII
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View profileHey...das ist mir schon klar:biglaugh:...aber ich weiß nicht, ob dieser Satz auch verstanden wurde..:feiff:
"Diese Soffeingrenzung gilt sowohl für Studierende der Fächer AVWL [..]"
Isa0815
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View profile532 alt KE2
Hallo zusammen,
ich bin schon ganz verwirrt: ist KE 2 alt mit neu 41820 identisch oder nicht?
Danke und Grüße Isa
KatjaII
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View profileÄnderung in #1 beschrieben
Hallo Isa,
die einzigste Änderung die es in der KE 2 gibt, habe ich in den Beitrag #1 beschrieben.
Hg
Katja