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Kursmaterial Änderungen?

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Kursmaterial Änderungen?!

532 = 41820?!

KE 1 = keine Änderungen

KE 2 = Änderung:
.........Stoffeingrenzung: S.1
Alt 532:
Für Studierende des Kurses 0646 in den Fächern Geld und Kredit sowie Geld- und Währungspolitik ist die gesamte Kurseinheit prüfungsrelevant. Hierzu
gibt es keine Stoffeingrenzung.

Neu:41820
Diese Soffeingrenzung gilt sowohl für Studierende der Fächer AVWL und VWT des Diplomstudiengangs, als auch für des Studierende des B-Moduls "31841 Globalisierung und interantionale Wirtschaftsbeziehungen"

KE 3 = keine Änderungen

Bei Kurseinheit 1 + 3 + 4 wurde die Kursnummer lediglich mit einem Etikett überklebt.

Comments

Heißt das, dass es bei der nächsten Klausur bzgl. der Stoffeingrenzungen des 532 KE 2 von früher bleibt?

Ich schau nochmal was da genau eingegrenzt wurde!

Katja,
das wäre super, dennauf der HP vom Lehrstuhl finde ich dazu auch nix näheres...

Hannes,

ja, es ist wie alles gehabt! Ebenso keine Änderungen.

nicht prüfungsrelevant sind:
4.3; 4.5 und 5.

Katja,
weisst du zufaellig, ob die Stoffeingrenzung auch bei Professor Arnold gilt. Weil fuer uns ist dieser Kurs auch klausurrelevant.
Gruesse Andrea

Ja, tut sie.

Du meinst doch Arnold (AVWL ), oder?

KatjaII wrote:

Du meinst doch Arnold (AVWL ), oder?

Was soll sie denn sonst meinen? Arnold prüft nur AVWL und für FiWi braucht man den Quark nicht... :p

kridbonn wrote:

Was soll sie denn sonst meinen? Arnold prüft nur AVWL und für FiWi braucht man den Quark nicht... :p:D


Hey...das ist mir schon klar:biglaugh:...aber ich weiß nicht, ob dieser Satz auch verstanden wurde..:feiff:

"Diese Soffeingrenzung gilt sowohl für Studierende der Fächer AVWL [..]"

532 alt KE2

Hallo zusammen,

ich bin schon ganz verwirrt: ist KE 2 alt mit neu 41820 identisch oder nicht?

Danke und Grüße Isa

Änderung in #1 beschrieben

Hallo Isa,

die einzigste Änderung die es in der KE 2 gibt, habe ich in den Beitrag #1 beschrieben.

Hg
Katja