ich habe mir die Kurse 01666, 01686, 01687, 01697, 01701, 01704, 01798, 01801 und 01815 sozusagen gebraucht zugelegt und wollte wissen, ob mir vielleicht jemand die Kurstexte als pdf zusenden kann, sofern der überhaupt als pdf existiert....
Ich weiß zwar nicht genau, wie ich beweisen könnte, dass ich den Kurs tatsächlich habe, aber ich könnte als Beweis ja z.B. irgendeine Textstelle angeben, dann könnt ihr sicher sein, dass ich mir nicht unbefugt Zugang zum Kursmaterial verschaffen will.
Ist doch etwas lästig immer Ordner durch die Gegend zu schleppen. Vielen Dank schon mal fürs Lesen...
Schöne Grüße Daniela
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Toby
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Lol, du bist mir eine ... Warum hast du dann die Kurse nicht regulär belegt?
RoccoGirl
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View profileEigentlich ist das ganz einfach. Kurse gebraucht zu kaufen ist sinnvoll, wenn man in den ein oder anderen Kurs erstmal reinschauen möchte, bevor man ihn teuer belegt und er einen dann gar nicht interessiert und man so wie ich nicht die Möglichkeit hat Studienbriefe in einem Studienzentrum einzusehen.
Und ich habe die Kurse nicht regulär belegt, weil ich nicht in allen Kursen einen LN benötige und die gebrauchte Variante um einiges günstiger ist. Darin prüfen lassen kann ich mich ja trotzdem. Warum dann also teuer regulär belegen?
LG Daniela
Toby
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Naja ... es war von mir so gemeint, dass du bei regulärer Belegung, Zugang zu den PDF-Dateien hättest.
Ist klar, dass gebrauchte Skripte billiger sind, meist aber mit dem Nachteil verbunden, dass eben keine elektronische Fassung im Angebot enthalten ist.
Wer den kompletten Service will, sollte IMHO die Kurse 'ordentlich' belegen, würde es nämlich jeder so machen, dann hätte die FernUni ein Problem ...
Oder frag' doch einfach mal den Verkäufer, der sollte dir normalerweise aushelfen können.
RoccoGirl
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View profileWenn ich noch wüsste von wem ich die Kurse gekauft habe, würde ich das tun. Ist aber leider schon ein paar Monate her und ich bewahre nicht alle E-Mails auf. So weiß ich das leider nicht mehr...
LG Daniela
uboot
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Ich finde es auch etwas merkwürdig, dass man nach Ablauf des Belegsemesters keinen Zugriff mehr auf elektronische Kursmaterialien mehr bekommt, es sei denn man ist als Wiederholer eingetragen. Wenn dann der Kurs aber schon einige Zeit zurückliegt muss man ihn erst komplett neu belegen und kann kein Wiederholerkennzeichen mehr setzen.